Portrait von Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulla Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johannes B. •

Frage an Ulla Schmidt von Johannes B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

neben der in ihrer Menschenverachtung unschlagbaren - womöglich vorgetäuschten und dann anstandsdslos abgekauften - Dummheit, die es ermöglicht, auf Kosten von Leib und Leben der Versicherten die Krankenversicherung zu betrügen, soll es ja noch die ´´normalen´´ Betrug geben, wie sie in jedem wirtschaftlichen Bereich in mehr oder weniger tolerablen Grenzen nicht ausschließbar ist.
Es war seinerzeit (Frühjahr 2007) die Rede von etwa 50 Mrd. Euro, die im GKV-System auf diese gewöhnliche Weise veruntreut werden.
In den Beratungen der Fraktionen war die Frage dsikutiert worden, ob den Versicherten automatisch eine vollständige Auskunft über die seitens der KäV abgerechneten Leistungen zur Verfügung gestellte werden sollte. Ihre Fraktion entschied sich für diesen Beitrag zur Lösung des Korruptionsproblemes, der immerhin in der Größenordnung von einem Drittel des Gesamthaushaltes der gesetzlichen Krankenkassen liegt, die CDU-Fraktion dagegen.
Nun ich möchte Sie - Ihnen den Rücken stärkend - bitte fragen, ob dieser winzige Punkt nochmals erörtert und zur Abstimmung gebracht werden könnte?
Unter Umständen lohnt sich das. Ich erhielt, als Selbstzahler, bisher vier Rechnungen, zwei davon waren unbegründet.
Eine Rechnung über eine orthopädische Schiene, die schon vom Chriurgen liquidiert wurde. Perfiderweise war an die Rechnung eines mir bis dahin unbekannten Hauses eine kleines Notizzettelchen geheftet, mit den Stempel des Arztes versehen. Kopien der Rechnung des Arztes, auf der die Schiene aufgeführt ist, halfen nicht. Erst als ich mich der mahnenden Anwältin als cand. jur. vorstellte, kam ein tränenaufgelöster Entschuldigungsbrief .
Das andere Mal erneuerte die Zahnärztin eine einflächige Füllung, für die sie insgesamt drei Flächen abrechnete, eine Rechnung über die einflächige Füllung, eine über eine nicht erbrachte zweiflächige Füllung.
Schließlich brauchte ich keine Fläche bezahlen, auch wenn das mit dem cand. jur. eine Finte war ...

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buhlmann,

zum Ausmaß von Betrug und anderem Fehlverhalten im Gesundheitswesen gibt es unterschiedliche Schätzungen des Finanzvolumens. Belastbare Anhaltspunkte für eine realistische Einschätzung der finanziellen Größenordnungen fehlen jedoch. Die von Ihnen angesprochene Größenordnung von 50 Mrd. €, "die im GKV-System veruntreut werden", vermag ich jedoch nicht nachzuvollziehen.

Seit dem 01. Januar 2004 sind die Krankenkassen und ihre Spitzenverbände verpflichtet, Büros einzurichten, die Hinweisen auf die rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln bei einer Krankenkasse bzw. einem Verband nachgehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich in diesen Angelegenheiten an die Krankenkassen wenden. Damit wurde deutlich gemacht, dass die Bekämpfung von solchem Fehlverhalten eine besonders wichtige Aufgabe der Verantwortlichen im Gesundheitswesen sein muss. Auch sind dank moderner EDV mit einer zentralisierten Datenerfassung und der systematischen Auswertung von Abrechnungen in den letzten Jahren die Möglichkeiten zur Aufdeckung von Betrugs- und Fehlverhaltensfällen deutlich erhöht worden.

Zu Ihrer Frage, "ob den Versicherten automatisch eine vollständige Auskunft über die seitens der KÄV abgerechneten Leistungen zur Verfügung gestellt“ wird, ist zunächst festzuhalten, dass nach geltendem Recht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arzt bzw. Zahn­arzt die von ihm erbrachten Leistungen mit seiner Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und nicht unmittelbar mit den Krankenkassen abrechnet. Die Krankenkassen entrichten für die gesamten Leistungen der einer Kassenärztlichen Vereinigung angehörenden Ärzte/Zahnärzte eine so genannte Gesamtvergütung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilen diese Gesamtvergütung dann nach Maßgabe der abgerechneten Leistungen an die einzelnen Ärzte/Zahnärzte.

Die Versicherten erhalten bei diesem Abrechnungsverfahren nicht automatisch Kenntnis über die abgerechneten Leistungen und die damit verbundenen Kosten. Mit der Einführung der Patientenquittung seit dem 01. Januar 2004 haben jedoch interessierte Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Informationen in verständlicher Form über die erbrachten Leistungen und deren vorläufi­gen Kosten zu verlangen. Die Patientinnen und Patienten können dann entsprechend ihrem Auskunftsrecht nach § 305 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) von den Krankenkassen die tatsäch­liche Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit den erhaltenen Patientenquittungen abgleichen und nachvollziehen.

Auch die Krankenhäuser wurden verpflichtet, spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Kran­kenhausbehandlung den Versicherten auf Verlangen schriftlich und in verständlicher Form über die während der Krankenhausbehandlung erbrachten und mit der Krankenkasse abgerechneten Leistungen zu informieren.

Diese Regelungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen und damit auch ein Beitrag zur Verhinderung von Fehlverhalten in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt