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Frage von Hätzel M. •

Frage an Ulla Schmidt von Hätzel M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

bitte erklären Sie mir doch wie es passieren kann, dass ich keine Antworten vom BMG bekomme.

Auf der Website des BMG habe ich 2 mal eine Mail erfolgreich abgeschickt, keine Antwort bwkommen.
An das BMG habe ich eine Beschwerde geschickt (Einschreiben Rückschein), keine Antwort bekommen.
Auf dieser Seite sehe ich, dass 2 Fragen unbeantwortet blieben.

Durch die Gesundheitsreform 2007 habe ich einen Schuldenberg bei der GKV, der für mich nicht bezahlbar ist. Bisher habe ich alle meine Rechnungen bezahlt und plötzlich werde ich völlig unverschuldet mit einer Zwangsvollstreckung bedroht.

Da ich die GKV-Beiträge + GKV-Schulden nicht bezahlen kann habe ich einen Antrag bei einer ARGE gestellt. Dort bin ich den Schikanen der dortigen Mitarbeiter ausgesetzt.

Hier muss unbedingt eine Gesetzesänderung herbeigeführt werden, sonst sehe ich keine Zukunft für mich in diesem Land.

Welche aktuellen Pläne gibt es hier Lösungen herbei zu führen?
Denn solche Gesetze sind eines Sozialstaates nicht würdig, weil nicht sozial.

Was Sie eine der großen Errungenschaften der Gesundheitsreform bezeichnen hat mich in den Ruin und eine Perspektivlosigkeit gestürzt.

Hochachtungsvoll Manfred Hätzel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hätzel,

Anfang März hat mein Ministerium eine Antwort auf ihr Schreiben abgeschickt. Die Zustellung müsste sich somit knapp mit Ihrer Beschwerde überschnitten haben.

Seit dem 1. April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder aufzunehmen. Entsprechend gibt es seit dem 1. April 2007 die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Diese Regelung hat dazu geführt, dass aktuell rund 114.000 vormals Unversicherte wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Die seither neu hinzugekommenen Versicherungspflichtigen haben wie alle anderen Mitglieder ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen. Es ist nicht vorgesehen, dass z. B. der Sozialhilfeträger ausstehende Beiträge übernimmt, so wie auch andere Schulden nicht übernommen werden. Laufende Beiträge werden jedoch bei Bedürftigkeit übernommen.

Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen.

Zur Klärung, ob dies für Sie in Betracht kommt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und sich hinsichtlich einer Unterstützung beispielsweise an die Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbands vor Ort wenden. Für eine eventuelle Unterstützung durch mein Büro müssten Sie sich bitte direkt dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt