Frage an Ulla Schmidt von Johannes B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sie haben ja eine Initiative gestartet, um den ärztlichen ´´Fehlern´´ abzuhelfen. Fehler sollen benannt werden, so führen Sie sinngemäß aus, um sie vermeiden zu können. Wohlan, es gilt.
Meiner Mutter wurde bei einer Koloskopie, die eigentlich verboten war, weil sie früher eine schwere Operation am Darm hatte, der Darm durchstochen, so daß ein künstlicher Darmausgang gelegt werden mußte.
Der verantwortliche Arzt hat schon vor ein paar Jahren drei Monate benötigt, um bei ihr eine Zuckerkrankheit festzustellen, allerdings erst, nachdem er seine sämtlichen Kollegen Fachärzte mit sinnlosen Diagnoseuntersuchungen bedacht hatte.
Die Kosten dürften in die Tausende gehen, ein einfacher Zuckertest, der vielleicht fünf Euro gekostet hätte und sofortigen Aufschluß gebracht hätte, unterließ er wohlweißlich bis zum Schluß.
Jetzt das Ding mit der Koloskopie und dem daraus folgenden künstlichen Darmausgang. Im Darm seien Verwachsungen gewesen und deswegen träfe seinen untersuchenden Kumpel keine Schuld. Daß mit diesen Verwachsungen nach einer 14-stündigen Operation (damals ein Darmverschluß) mit Sicherheit zu rechnen war und von daher eine röntgenologische Untersuchung angezeigt gewesen wäre, wird nicht erwähnt.
Die Kontrastmitteluntersuchung wäre ja auch nur in der nahegelegenen Uniklinik möglich gewesen (MHH), wohin seine Seilschaft aber wohl nicht reicht. Also nochmal zehntausende (für Notoperation nach der Perforation des Kolons, tägliche Krankenpflege, also Stomaversorgung, und Nachoperationen) den Kumpels in den Rachen geworfen.
Vom Leid, daß meine Eltern hierdurch erfahren, ganz zu schweigen, sowas zählt heutzutage ja eh nicht mehr.
Meine Frage, Frau Ministerin, fällt diese Sache in Ihren Bereich, bzw. passt das zu Ihrer Initiative, sogenannte ´´Fehler´´ auszumerzen?
Meine Eltern haben leider nicht den medizinischen Überblick, um diese ´´Kunstfehler´´ einer entsprechenden Würdigung zuzuführen, im Gegenteil, sie finden diesen Arzt immer noch sehr gut.
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch wird von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter gelesen. Die Anliegen, Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger erreichen mich daher. Jedoch kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de .
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
vielen Dank für Ihre offenen Ausführungen. Ich bitte Sie, Ihren Eltern meine besten Wünsche zu übermitteln; es tut mir sehr leid, was Ihrer Mutter widerfahren ist.
Mir ist sehr wichtig, solche persönlichen Schilderungen zu erhalten. Denn in den individuellen Erfahrungen hinsichtlich der Versorgungsrealität spiegeln sich auch Problemlagen wider, denen wir auf politischer Ebene begegnen müssen. Ich bitte Sie aber um Verständnis, dass ich von hier aus nicht bewerten kann, wie welche gesundheitlichen Probleme im Einzelfall wodurch ursächlich entstanden sind. Falls diese auf medizinische Fehler zurückzuführen sind, muss dies natürlich geklärt werden. Der konkrete Sachverhalt kann aber nur von Experten vor Ort beurteilt werden.
Wenn eine medizinische Behandlung nicht zum erwünschten Resultat geführt hat, muss sie exakt aufgearbeitet werden. Insbesondere die Frage, ob die Patientin bzw. der Patient tatsächlich durch zu geringe Sorgfalt der Ärztin oder des Arztes geschädigt wurde, bedarf einer genauen Analyse. Es geht dabei nicht nur um das Rehabilitationsinteresse der oder des Betroffenen. Vielmehr gilt es darüber hinaus, aus Fehlern zu lernen und Vermeidungsstrategien abzuleiten. Zu diesem Zweck werden die Arbeitsergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bundesweit im Rahmen der bei der Bundesärztekammer gebildeten Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen statistisch erfasst und inhaltlich ausgewertet. Die Erfahrungen aus der Tätigkeit dieser Gremien werden im Rahmen ärztlicher Fortbildung genutzt und helfen so, zur Vermeidung von Behandlungsfehlern beizutragen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der individuellen ärztlichen Berufsausübung in der einzelnen Praxis und im Krankenhaus als auch in Bezug auf die Arbeit medizinischer Fachgruppen.
Qualitätssicherung in allen Bereichen der Medizin ist der beste Patientenschutz und dient auch der Vermeidung von medizinischen Behandlungsfehlern. Für mich haben Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung sowie die Stärkung der Patientenrechte einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine gestärkte Verpflichtung zur Qualitätssicherung und -management im Gesetz verankert.
Ich würde Ihnen bzw. Ihren Eltern empfehlen, sich zur Unterstützung der Klärung des Sachverhaltes an die Krankenkasse Ihrer Eltern oder an die zuständige Ärztekammer zu wenden. Gegebenenfalls können Sie auch die Aufsicht des betreffenden Krankenhauses, das zuständige Sozial- bzw. Gesundheitsministerium in Ihrem Bundesland, kontaktieren. Auch hier hilft Ihnen die Krankenkasse sicherlich mit Adressen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt