Portrait von Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulla Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kerstin H. •

Frage an Ulla Schmidt von Kerstin H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Ich bin im Dienstleistungsbereich in der Werbung tätig (Tonstudio) und in meinem Aufgabenbereich dafür verantwortlich, die Personalabrechnungen für die bei uns tätigen Schauspieler und Sprecher vorzunehmen.
Seit Jahren nun müssen wir Schauspieler als unständig Beschäftigte abrechnen, was für unser kleines, mittelständisches Unternehmen mit großem Arbeitsaufwand und entsprechend hohen Kosten verbunden ist (Personal und EDV). Wir arbeiten z.B. mit 15 fest angestellten Mitarbeitern, müssen aber monatlich 80-120 unständig Beschäftigte abwickeln, deren Arbeitsentgelt ständig und erheblich schwankt, zudem ist der Umgang mit den Krankenkassen häufig beschwerlich und bürokratisch.
Seit Jahren kämpfen wir für eine bundeseinheitliche sozialversicherungsrechtliche Einstufung der Werbesprecher, um wenigstens den Wettbewerbsnachteil "auszubügeln", leider ist es bis heute so, dass die BfA von Bundesland zu Bundesland anders entscheidet und handelt und niemand sich für diesen Missstand interessiert und ich bin in meinem Unternehmen nun seit fast 10 Jahren in diesem Bereich tätig und nichts hat sich geändert.
Auch hat es für den Arbeitgeber immer wieder neue Vorgaben, neue Abrechnungsmodi gegeben, die wir in unseren Arbeitsalltag integrieren müssen (neue Beiträge, Bundesknappschaft, Kinderlosenaufschlag etc.); die Kosten, die durch die ständigen Änderungen entstanden sind, mussten wir selber tragen und konnten wir nicht auf unsere Kunden abwälzen, weil der Kostendruck im Werbebereich erheblich gestiegen ist.
Ganz abgesehen davon, haben wir häufig feststellen müssen, dass die Versicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäss von den Kassen weitergeleitet wurden, weil die Kassen mit den unständig Beschäftigten herzlich wenig anfangen können. Bei einer Betriebsprüfung bei uns im Hause, fehlten dem Prüfer Meldungen für eine nicht unerhebliche Anzahl der Beschäftigten. Ein weiteres Problem ist auch, dass die Sprecher nicht arbeitslosenversichert werden, diese Menschen sind also sehr mangelhaft gesichert.
Wann wird eine einheitliche Regelung für diese Berufsgruppe durchgesetzt werden, so dass alle betreffenden Bundesländer und auch die unterschiedlichen Arbeitgeber gleichermassen für die Zahlung von Versicherungsbeträgen herangezogen werden?
Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäss in den Rentenkassen der Versicherten landen?
Wie wollen Sie die Arbeitgeber von der Mehrarbeit/bürokratischem Aufwand entlasten?

Nachdem ich auch schon Herrn Thönnes geschrieben habe, weil ich in Schleswig-Holstein lebe, würde mich Ihre Antwort ganz besonders interessieren, denn gerade in Nordrhein-Westfalen, wo wir auch einen Standort haben, wird ganz nach Ermessen der jeweiligen Zuständigen der BfA gehandelt, was wiederum bedeutet, dass es innerhalb eines Bundeslandes große Unterschiede in der Handhabung gibt, was meines Erachtens nach, völig unhaltbar ist.

Ich danke für eine Antwort!

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hausendorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie auch an den Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hern Franz Thönnes gerichtet haben, und in der Sie auf den erheblichen Arbeitsaufwand bei der Abrechnung von unständig Beschäftigten insbesondere in der Medienwirtschaft hinweisen. Im Rahmne der Initiative der Bundesregierung zur Entbürokratisierung ist zusammen mit den Sozialversicherungsträgern und den Arbeitgeberverbänden auch die Frage der Abschaffung der Sondertatbestände für Unständig Beschäftigte ausführlich in unserem Ministerium diskutiert worden. Leider konnte eine generelle Aufhebung der Regelungen wegen des Widerstandes der Arbeitgeberverbände und der Bundesagentur für Arbeit nicht erreicht werden.

Trotzdem wird es zu erheblichen Erleichterungen im Umgang mit den unständig Beschäftigten auf Grund zweier Neuregelungen kommen:

1. hat die Bundesregierung durchgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2006 das Beitrags- und Meldeverfahren vollautomatisiert ablaufen wird. Damit ist sichergestellt, dass im Rahmen der Weiterleitung von Meldungen auch die Meldungen für unständig Beschäftigte korrekt in den Konten der Rentenversicherungsträger abgespeichert werden.

2. konnten nach ausführlichen Beratungen mit den Interessensverbänden der Synchronsprecher und den Spitzenverbänden der Sozialversicherung eine neue Abgrenzung zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung für Synchronsprecher getroffen werden, mit der zum einen eine bundeseinheitliche Beurteilung vorliegt und zum anderen ein erheblicher Teil der heutigen unständig Beschäftigten im Medienbereich zukünftig als selbständig Tätige zu beurteilen sind. Dies trägt zur erheblichen Entlastung der Abrechunungen bei. Sie finden diese Neufassung des "Gemeinsamen Rundschreibens vom 26. März 2003 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" in der Fassung vom 5. Juli 2005 auf den Internetseiten der Sozialversicherungsträger in elektronischer Form.

Seien Sie versichert, dass ich auch in Zukunft bemüht sein werde, alle möglichen Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitgeber von zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu ergreifen.