Frage an Ulla Schmidt von Karola B. bezüglich Gesundheit
Hallo und Guten Morgen,
das Kind (10) ist bei seinem Vater (gesetzlcihe Krankenversicherung) mitversichert, die Mutter ist privat versichert. Die Eltern sind geschieden, das Kind lebt bei der Mutter. Diese ist voll berufstätig.
Jetzt wird das Kind krank. Der Arbeitgeber der Mutter übernimmt die ersten 5 Tage als Lohnfortzahlung. Die weiteren Tage werden weder von der gesetzlichen Krankenversicherung des Vaters noch von der privaten Krankenversicherung der Mutter übernommen. (Der Vater ist selbst krank und kann sich nicht um sein krankes Kind kümmern). Jetzt muss die Mutter zur Betreuung ihres kranken Kindes Urlaub nehmen. Das kann es doch nicht sein. Als Alleinerziehende braucht gerade sie ihren Urlaub zur Erholung und nicht zur Betreuung eines kranken Kindes. Warum gibt es hier keinen Puffer für Alleinerziehende? Zum Beispiel eine Zusatzversicherung? Warum greift hier in diesem Fall nicht die gesetzliche Krankenversicherung, wenn doch der Vater selbst nicht für die Betreuung seines kranken Kindes da sein kann? Hier sollte es eine Sonderregelung geben, finden Sie nicht auch?
Viele Grüße
K. Bainczyk
Sehr geehrte Frau Bainczyk,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich weiß, wie aufreibend es für berufstätige allein erziehende Mütter ist, den Alltag zu bewältigen. Insbesondere wird es häufig schwierig, wenn das Kind krank ist und zusätzlicher Betreuung bedarf. Das von Ihnen skizzierte Problem ist Folge des dualen Versicherungsprinzips, dem Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes gesetzlich geregelt, private Versicherungsverträge sind dagegen weitgehend frei aushandelbar. Und dieser Anspruch gilt nur für den versicherten Elternteil.
Kurzfristig kann ich Ihnen keine Lösung in Aussicht stellen. Wenn jedoch die von mir bekanntlich favorisierte Bürgerversicherung entsprechende Mehrheiten findet, würde auch das von Ihnen genannte Problem der Vergangenheit angehören. Das System der Bürgerversicherung, das ich anstrebe, in der jeder frei seine Krankenversicherung wählen kann und die Finanzierungsbasis überall dieselbe ist, ist mit einem einheitlichen Leistungsanspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auch hinsichtlich des genannten Krankengeldanspruchs verbunden.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums
www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des
Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt