Frage an Ulla Schmidt von Albrecht K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Sie schreiben am 20.02.2008:
"Seit Jahren versuchen vor allem äußerst rechtsgerichtete Parteien und Medien immer wieder mit dem Themenkomplex "Sozialversicherungsabkommen" Stimmung gegen Migranten zu machen. Fakt ist, dass es aufgrund der genannten Abkommen nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung kommt."
Meines Wissens nach ist das so nicht richtig. Die Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei bzw. den Staaten den ehemaligen Jugoslawiens umfassen neben den Ehepartnern und Kindern auch noch die Eltern (und evtl. andere nahe Verwandte). Und diese sind für einen deutschen Versicherten definitiv nicht mitversichert. Es handelt sich also sehr wohl um eine Besserstellung (und hier reden wir noch gar nicht davon, daß man überhaupt nicht kontrollieren kann, wer zu Hause in Südostanatolien alles auf "AOK-Karte" zum Arzt geht).
Deshalb meine Frage: stimmt es oder stimmt es nicht, daß aufgrund dieser Sozialversicherungsabkommen Versicherte aus den o.g. Ländern gegenüber deutschen Versicherten bevorzugt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
die Mitversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder ist eine sinnvolle Einrichtung. Auch heute noch ist diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung: Ihre Familienangehörigen sind nicht nach Deutschland nachzogen, sondern oft auch aufgrund der Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben und unterliegen den dort geltenden Bestimmungen über Leistungen der Krankenversicherung.
Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht, nach Deutschland nachzuziehen, Gebrauch machen.
Aufgrund der Abkommen entstehen somit keine Nachteile, sondern im
Ergebnis Vorteile für deutsche Versicherte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt