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Frage von Albrecht K. •

Frage an Ulla Schmidt von Albrecht K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

die Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann betreffend zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen wurde von der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/337 der 15. Wahlperiode) wie folgt beantwortet:

"In der Türkei lebende Familienangehörige von in Deutschland krankenversicherten türkischen Arbeitnehmern, die nicht ihrerseits erwerbstätig sind, erhalten nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 im Krankheitsfall Leistungen der türkischen Krankenversicherung (sog. Sachleistungshilfe).

Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet.

... Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind."

Meine Frage: wurde dieser Mißstand, der die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit mehreren Millionen EUR pro Jahr belastet, inzwischen abgestellt und wenn nicht, welche Pläne gibt es in dieser Angelegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klein,

das Thema ist mittlerweile mehrfach beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt