Frage an Ulla Schmidt von Matthias K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
in der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV) will das BMG veranlassen die Pflanze Salvia divinorum dem BtMG zu unterstellen. Auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen? War alleine die Empfehlung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss des BfArM ausschlaggebend, oder wurden vom BMG weitergehende Untersuchungen angestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kost
Sehr geehrter Herr Kost,
die Entscheidung, Salvia divinorum der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zu unterstellen, wurde auf der Grundlage der Empfehlung des Betäubungsmittel-Sachverständigenausschusses getroffen. Das für die Überwachung des BtM-Verkehrs zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Sachverständigen im Vorfeld der Entscheidung umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auf Basis derer hat sich der Ausschuss hat sich unter Hinweis auf das Gefährdungspotential, Berichte über Missbrauchsfälle, die wachsende Internetpräsenz der Droge und eine wachsenden Zahl an Konsumenten in seiner Sitzung am 18. Juni 2007 einstimmig für die Unterstellung von Salvia divinorum ausgesprochen.
Letztendlich war es die Gesamtheit dieser Erkenntnisse, die die Bundesregierung dazu bewogen hat, den betreffenden Verordnungsentwurf vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt