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Frage von Ralph A. •

Frage an Ulla Schmidt von Ralph A. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

eine Frage: Unser kleiner Sohn hat gerade die Windpocken überstanden (trotz Impfung). Damit´s im Kindergarten weitergehen kann, wird dort (sinvollerweise) eine ärztliche Bescheinigung verlangt, dass er frei von der Infektion ist.

Eine solche Bescheinigung ist eine "private Leistung" beim Arzt, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Die Höhe der Gebühr - bei uns glücklicherweise nur 2,50 Euro - kann vom Arzt frei bestimmt werden.

Weshalb ist diese Leistung keine Kassenleistung? Sie steht für uns doch ursächlich mit der Krankheit in Verbindung. Außerdem müssen wir sie gezwungenermaßen vom Arzt in Anspruch nehmen, da es ansonsten im Kindergarten nicht weitergeht.

Herzlichen Dank für eine Antwort,
Ralph & Hanne Ahl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ahl, sehr geehrter Herr Ahl,

die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für etwaige ärztliche Bescheinigungen, wenn die Bescheinigung zum Nachweis der Anspruchberechtigung für eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist (z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln). Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn Kinder (bzw. deren Eltern) für den Besuch eines Kindergartens eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf bestimmte Krankheitsbilder beibringen müssen.

Auch wenn ich ein großes Verständnis für Ihr Anliegen habe, ist es grundsätzlich nicht praktikabel, dass sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung systematisch an Anforderungen von privaten oder anderweitig versicherungsfremden Institutionen bemisst.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt