Frage an Ulla Schmidt von christa j. bezüglich Senioren
sehr geehrte Frau Schmidt,
müssen Richter sich nicht an das BGB halten. Meine Mutter hat gegen ihren Willen einen Berufsfbetreuer erhalten. Ebenso hat sie sich klar für die Tochter ausgesprochen. Beim Beschluss schreibt der Richter; "Die Betroffene selbst hat keinen Vorschlag gemacht."
Meine Mutter verschwand im Pflegeheim. Dort wurde sie mit Valium vollgepumpt. Der Arzt der dies bemängelte, wurde vom Betreuer ausgetauscht. Meine Mutter hat mittlerweile den 2. Verfahrenspfleger, den 2. Prozessbevollmächtigten und den 3. behandeltend Arzt seit sie im Heim ist. Die Angelegenheit füllt schon x Ordner. Wenn schon das Schicksal einer alten Frau die Behörden interessiert- für die Staatskasse bedeutete dies schon ein Vermögen. Meine Mutter hatte Alzheimer im Anfangsstadium (ich bin examinierte Pflegekraft). Zuhause hätte man sie humaner und problemlos pflegen können. Jetzt nach 4 Jahren Heim ist sie völlig gebrochen. Statt den Fehler von Behörden zu berichtigen, wird von richterlicher Seite alles unternommen die Tochter zu ruinierten. Habe schon eine Verleumdungsklage...
Der Betreuer hat mir eine Klage geschickt ich würde keine Heimkosten bezahlen (habe keine Rechnungen erhalten). Man bot mir einen Vergleich bei Gericht an: "Noch ein Jahr die Heimkosten zu bezahlen, dann übernimmt der Staat." Man kam auf diesen Zeitabschnitt, da es ungefähr der Summe entspricht, die ich dem Bruder fürs Haus ausbezahlt habe. Wäre ich auf den Vorschlag eingegangen, hätte dies dem Staat ein Vermögen gekostet. Wie sind die Rechte von Betroffenen und Angehörigen? Können Richter willkürlich weitermachen ohne dass hier jemand eingreift?
Mit freundlichen Grüssen
C.Janke
Sehr geehrte Frau Janke,
vielen Dank für Ihre e-mail vom 20. Januar 2008 zum Thema "Betreuungsrecht".
Diese Thematik und insbesondere die hier von Ihnen angesprochenen Fragen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums. Bitte wenden Sie sich direkt an meine Amtkollegin Brigitte Zypries oder an Ihren örtlichen Abgeordneten zur potentiellen Unterstützung vor Ort.
Zum allgemeinen Hintergrund: Die Internetseite des BMJ http://www.bmj.bund.de enthält umfassende Informationen zum Betreuungsrecht. Auch dazu, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt