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Frage von Alfred M. •

Frage an Ulla Schmidt von Alfred M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Die Bezahlung von Ärzten in der BRD ist zur Zeit ein Reiztheema. Etwas vernachlässigt wird meiner Meinung dabei die Situation der Landärzte, die auf Grund schlechter Bezahlung und einem hohen Arbeitsaufwand anscheinend nicht in der Lage sind Nachfolger zu finden oder Praxen auch weiterhin zu halten.

Sollten Sie nach der Wahl wieder in der Regierungsverantwortung stehen, würde es mich interessieren ob Sie dieses Problem nur als eines von Vielen abarbeiten werden oder ob schon eine spezifische Lösung für dies Problematik angedacht worden ist ?

Mit freundlichen Grüßen,

Alfred May

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr May,

Sie sprechen die wichtige Frage der ärztlichen ambulanten Versorgung der Bevölkerung an. Diese wird gerade für die neuen Bundesländer sehr engagiert und auch kontrovers diskutiert. Die Situation in der ambulanten Versorgung in den neuen Bundesländern ist jedoch differenziert zu betrachten:

Insbesondere in der häuslichen Versorgung drohen aufgrund der ungünstigen Altersstruktur (hoher Anteil älterer Ärzte) und rückläufiger Hausarztzahlen kurz- und mittelfristig Versorgungsprobleme (insbesondere in ländlichen Regionen). Dagegen ist die fachärztliche Versorgung in den neuen Ländern bei globaler Betrachtung dauerhaft gesichert. Hierfür spricht ins¬besondere der Anstieg der Zahl der Fachärzte in den letzten zehn Jahren um 20 % (alte Länder 13 %). Zudem ist eine große Zahl der Planungsbereiche wegen Überversorgung für Neuzulassungen gesperrt (zwischen 48 % bei den Anästhesisten und 100 % bei Chirurgen und Kinderärzten) und es liegt eine günstige Altersstruktur vor.

Das einvernehmlich verabschiedete GKV-Modernisierungsgesetz hat eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die der Selbstverwaltung Möglichkeiten bieten, die Versorgungssituation zu verbessern:

- Die Möglichkeit, in unterversorgten Regionen den Vertragsärzten Sicherstellungszuschläge in Form von Zuschlägen zum Honorar zu zahlen (§ 105 SGB V). In den neuen Bundesländern können bis zu 15 Mio. € zusätzlich zum bisherigen Honorarvolumen gezahlt werden.
- Die Öffnung von Krankenhäusern in unterversorgten Regionen (§ 116a SGB V).
- Die Möglichkeit der Errichtung medizinischer Versorgungszentren, die mit angestellten Ärzten an der ambulanten Versorgung der Versicherten teilnehmen (§ 95 Abs. 1 SGB V).
- Erhöhung der Gesamtvergütung in den neuen Bundesländern um insgesamt 3,8 % in den Jahren 2004 bis 2006.

Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass sich sowohl Krankenkassen als auch Kassenärztliche Vereinigungen ihrer Verantwortung bewusst sind und die neuen Möglichkeiten nutzen. So hat z.B. in Sachsen der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erstmals für eine Region Unterversorgung festgestellt und die Finanzierung von Sicherstellungszuschlägen jeweils zur Hälfte durch die Kassenärztlichen
Vereinigungen und die Krankenkassen beschlossen. Für Praxisübernahmen und Neugründungen sind Investitionskostenzuschüsse bis zu 60.000 € möglich.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass es noch weiterer Maßnahmen bedarf, um die Rahmenbedingungen für die Versorgung zu verbessern. Im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wird deshalb an Regelungen gearbeitet, die u.a. eine weitere Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit ermöglichen.

Zur Vergütungssituation der Ärzte in den neuen Ländern ist folgendes zu sagen:

Die dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung derzeit vorliegenden Daten zeigen, dass es in den vergangenen Jahren bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Vergütungssituation der Ärzte in den neuen Ländern gekommen ist: Nach Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lag der durchschnittliche GKV-Umsatz je Vertragsarzt (inklusive psychologische Psychotherapeuten) im Jahr 2003 in den alten Ländern bei 186.697, in den neuen Ländern bei 182.237 € und damit die Ost-West-Relation bei 97,6 %.

Wie bereits erwähnt, ist im GMG zur Angleichung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen je Vertragsarzt eine zusätzliche Erhöhung der Gesamtvergütungen in den neuen Ländern in den Jahren 2004 bis 2006 um insgesamt 3,8 % (bei einer gleichzeitigen Absenkung der Gesamtvergütungen in den alten Ländern (mit Ausnahme von Berlin) um 0,6%) vorgesehen. Das entspricht einem zusätzlichen Vergütungsvolumen in den neuen Ländern in Höhe von rd. 120 Mio.€. Zudem können in den neuen Ländern für „Sicherstellungsprämien“ in Form von Zuschlägen zum Honorar pro Jahr bis zu 15 Mio. € zusätzlich zum bisherigen Honorarvolumen an die so geförderten Ärzte gezahlt werden. Die Vergütungsangleichung zwischen den neuen und alten Ländern dürfte sich in den nächsten Jahren somit weiter fortsetzen.

Der Landarzt wird nicht aussterben. Deshalb gelten die neuen Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform nicht nur für die neuen Bundesländer, sondern generell für Gebiete, in denen sich eine Unterversorgung abzeichnet. Das sind z.B. Umsatzgarantien, Zuschläge zum Honorar, Investitionszuschüsse und notfalls auch die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Regelversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt