Frage an Ulla Schmidt von Sven Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
mich würde vor allem interessieren warum insbesondere die gutverdienenden Bundesbürger von dieser Zwangsversicherung befreit sind.
Wäre nicht eine gesetzliche Grundversorgung für alle Bundesbürger, also auch für Politiker, Beamte und Gutverdiener wesentlich gerechter und ehrlicher ?
Diese Versicherung könnte den absolut notwendigen Grundbedarf decken und jedem freistellen, welche zusätzlichen Leistungen er privat abdeckt.
Dann erhielte auch jeder Patient die Rechnungen der Leistungserbringer und könnte so einen aktiven Beitrag zur Kostensenkung leisten.
Wenn man die aktuellen Diskussionen verfolgt gewinnt man den Eindruck, dass Gesundheitspolitk vor allem den Lobbyisten nützt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass sowohl die Pharmaindustrie als auch andere Leistungserbringer einen erheblichen Beitrag zur Kostensenkung leisten könnten. Oder verkauft die deutsche Pharmaindustrie ihre Medikamente im Ausland mit Verlust ?
Eventuell könnte man die dadurch freiwerdenden Mittel dann für eine bessere Versorgungsqualität verwenden.
Sehr geehrter Herr Zirkenbach,
vielen Dank für Ihren Beitrag. In Deutschland gibt es ein duales Krankenversicherungssystem mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge an der finanziellen Leistungsfähigkeit, in der privaten am individuellen Krankheitsrisiko. Das gegenwärtige System kennt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung die Unterscheidung in Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder. Für abhängig Beschäftigte ergibt sich die Trennung durch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, eine Einkommensgrenze, ab der jemand freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben kann, oder sich – bei dreijährigem Überschreiten selbiger – privat absichern kann.
Es ist kein Geheimnis, dass ich nach wie vor für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems hin zu einer umfassenden Bürgerversicherung bin. Dann könnte jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Alter frei zwischen Krankenkassen oder privaten Versicherungsverträgen wählen und alle Versicherungen müssten nach den selben Spielregeln Versicherte aufnehmen und Leistungen gewähren. Bis dahin jedoch kann auf eine Begrenzung der Wahlfreiheiten – insbesondere durch die so genannte Versicherungspflichtgrenze - nicht verzichtet werden. Ansonsten würden die Systeme zum Schaden aller, insbesondere durch ein hin und her Wechseln von Gesunden, ausgenutzt.
Zu Ihren Anmerkungen hinsichtlich Arzneimitteln: In den vergangenen Jahren haben wir sehr viele Gesetze und Initiativen auf den Weg gebracht, um einer ausuferndernden Ausgabenentwicklung entgegenzuwirken. Das Beitragssatzsicherungsgesetz (1.1.2003), das GMG (Gesundheitsreform 2003), das AVWG (1.4.2006) und nicht zuletzt das GKV-WSG (Gesundheitsreform 2006) enthalten zahllose einschlägige Regelungen.
Über die einzelnen Gesetze und Maßnahmen sowie über den großen Erfolg gerade unserer Arzneimittelpolitik können Sie sich unter www.die-gesundheitsreform.de bzw. www.bmg.bund.de näher informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt