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Frage von Georg H. •

Frage an Ulla Schmidt von Georg H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

die Gesundheitsreform hat zwar auf den ersten Blick sehr gute Vorteile. Dabei sind aber leider die Nachtteile nicht bedacht wurden. Nun zu dem was mich betrifft. Meine ALG II Leistungen sind für 6Monate gesperrt wurden von der neuen Änderung der Kassenbeiträge also der Nachzahlung für die versäumten Beiträge für die GKV habe ich erst Ende November 2007 gehört. Die Krankenkasse könnte diese Beiträge einen erlassen tut dies aber nicht wie ich nachgehört habe.

Wie soll ein ALG II Empfänger Beiträge über 900Euro nachbezahlen? Das Sozialamt weigert sich diese Beiträge zu entrichten.

Wieso verlangen die GKV nicht nur die Beiträge nach, die die ARGE denen entrichten würde, ich als Privatperson soll also circa 130Euro für jeden Monat nachbezahlen für die ARGE gelten anderen Beiträge die viel geringer sind.
Wieso kommt die GKV nicht einem entgegen und sagt du brauchst nur die Beiträge zu bezahlen die die ARGE bezahlt weil du sowieso über die versichert gewesen wärst und die auch nur die Beiträge erhalten hätte oder erläßt einem die ganzen Beiträge?

Die GKV haben einen darüber überhaupt nicht informiert es wurde lediglich nach 3Monaten gefragt wo man arbeitet und das wars man wird einfach mit einem dicken Zug überollt wenn man dahin kommt und das regeln will. Laut Gesetz ist man ja versichert noch bei einem Notfall die GKV bestreitet das man überhaupt zu einem Arzt hingehen kann und das Sozialamt will auch keine Kosten übernehmen.

Wieso werden diese Probleme nicht behandelt? diese Punkte sind offen gelassen in der Gesetzgebung dann sollte man gefälligst auch diese Lücken schließen man bezahlt Leistungen nach wenn man wieder versichert ist. Das ist nur reiner Gewinn für die Kassen und ich habe davon garnix gehabt. Beiträge zum Nulltarif. Das Sozialamt entrichtet auch keine Beiträge und ich habe einen dicken Schuldenberg wegen so einer Reform dann bessern Sie doch bitte nach damit nicht auch noch die schwächsten in der Kette verschuldet werden

MFG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Huppertz,

danke für Ihren Beitrag. Mir war die umfassende Versicherung derjenigen, die ihren Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren haben, sehr wichtig. Ich freue mich, dass Sie dies trotz persönlich schwieriger Situation grundsätzlich ebenfalls so sehen.

Seit dem 1. April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder aufzunehmen. Ensprechend gibt es seit dem 1. April 2007 die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die seither neu hinzugekommenen Versicherungspflichtigen haben wie alle anderen Mitglieder ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen.

Es ist nicht vorgesehen, dass z. B. der Sozialhilfeträger ausstehende Beiträge übernimmt, so wie auch andere Schulden nicht übernommen werden. Laufende Beiträge werden jedoch bei Bedürftigkeit übernommen.

Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen.

Zur Klärung, ob dies für Sie in Betracht kommt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und sich hinsichtlich einer Unterstützung beispielsweise an die Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbands vor Ort wenden. Für eine eventuelle Unterstützung durch mein Büro, müssten Sie sich bitte direkt dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt