Frage an Ulla Schmidt von Detlef H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit der Gesundheitsreform wurde für Selbständige und ältere über 55/56 Jahre die bisherige Regelung einer Ablehnung der Aufnahme in eine Krankenkasse mit einer Pflichtversicherung aller überarbeitet.
Aber: nur durch Zufall haben viele erfahren, dass diese Pflichtversicherung ab 01.04.07 gilt-egal zu welchem Zeitpunkt man sich anmeldet.D.h. bei einer Anmeldung nach dem 01.04.07 werden die rückwirkenden Beiträge von den GKV eingefordert.Bei PKV ist diesen freigestellt wie Sie die neu angemeldeten Mitglieder (z.B.erhöhten monatlichen Zuschlag) mit beteiligen.Daraus ergibt sich, das die GKV ohne Leistungen zu erbringen selbständige mit Zwangsollstreckungsmaßnahmen und Verweigerung der Leistungen außer Schmerz-u. lebensbedrohlichen Behandlungen auch so ganz schnell in den Ruin treibt.Ist dies so gewollt, das ältere Selbstständige die jahrelang Ihre Behandlungen zum Wohl auch der Ärtze selbst finanzierten nun mal schnell abdanken sollen.Oder weshalb wurde nur im ZDF die Wirksamkeit dieses Gesetzes am 01.04.07genannt? Was macht ein Selbständiger welcher z.B. 2010 sich erst meldet? Dann zahlt er die gesamten Montsbeiträge ab 01.04.07 nach und ist Pleite. Tolle Gesundheitsreform.
Sehr geehrter Herr Henning,
für mich ist die umfassende Pflicht zur Versicherung eine der ganz großen Errungenschaften der Gesundheitsreform. Seit dem 1. April 2007 gilt diese Pflicht in der gesetzlichen, ab dem 1. Januar 2009 auch in der privaten Krankenversicherung. Dann kann niemand mehr seinen Versicherungsschutz verlieren, keine Krankenkasse mehr kündigen. Bislang haben rund 80.000 Menschen, die zuvor unversichert waren, wieder einen Versicherungsschutz. Noch sind zweifellos viele nicht versichert.
Dabei ist selbstverständlich, dass Solidarität keine Einbahnstrasse sein kann - sonst würden alle den nun offenen Zugang zum Versicherungsschutz erst dann in Anspruch nehmen, wenn sie krank sind bzw. sich persönliche Vorteile versprechen. Deswegen muss sich jeder auch mit Versicherungsbeiträgen beteiligen. In der GKV seit April 2007, in der PKV ab Januar 2009. Wer dies nicht macht und selbst zu verantworten hat, muss ausstehende Beiträge und ggf. Säumniszuschläge nachzahlen. Für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen werden die Beiträge von Grundsicherungsträgern übernommen oder sind – durch die Gesundheitsreform auch bei den privaten Versicherungen - sozial abgestaffelt. So ist sichergestellt, dass niemand durch die Beiträge überfordert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt