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Frage von Anna Maria S. •

Frage an Ulla Schmidt von Anna Maria S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wie bitte kann es sein, dass in diesem unserem lande es Menschen gibt die in Scheidung leben und der noch Ehemann einfach die Familienkrankenkasse Kündigen kann und dann kommt noch dazu das keiner imstande ist mich und mein Kind Pflicht Versichern will , beziehe ALG 2 und lebe zur zeit mit 3 Personen mit 600 € , man sagt zwar beim Amt das er das nicht darf aber unternehmen tut auch keiner was , was soll ich tun wenn keiner dafür zuständig ist .
Würde mich freuen wenn Sie sich meinem Problem mal annehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen Anna Maria Schneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schneider,

danke für Ihre Anfrage. In der Tat war es in der Vergangenheit bedauerlicher Weise oftmals so, dass mitversicherte Ehepartner durch eine Scheidung ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben. Mit der Gesundheitsreform haben wir aber – und dies war mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen - dafür gesorgt, dass alle Bürgerinnen und Bürger die keinen Versicherungsschutz haben, Zugang zur Krankenversicherung erhalten. Und, dass in Zukunft keine Kasse und keine Versicherung ihren Mitgliedern den Versicherungsschutz entziehen kann. Fälle wie Ihrer können also nicht mehr entstehen.

Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers dieser Krankenkasse.

Ich rate Ihnen daher, sich an die Krankenkasse zu wenden, bei der Sie vor ihrer Scheidung versichert waren - denn diese Kasse muss Ihnen nach der neuen Gesetzeslage einen Versicherungsschutz anbieten. Wenn es dabei Schwierigkeiten geben sollte, wenden Sie sich bitte an mein Ministerium – wir helfen Ihnen dann auch gerne im Einzelfall.

Näheres zum Thema Versicherungsschutz sowie zur Gesundheitsreform
allgemein finden Sie unter www.die-gesundheitsreform.de

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt