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Frage von Dr. Marcus H. •

Frage an Ulla Schmidt von Dr. Marcus H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

lohnt es sich in Deutschland Arzt zu sein? Ich bin über folgenden besonders Menschenverachtenden Unterschied in den Gebührenordnungen der Ärzte und der Tierärzte gestoßen:
Sollte jemals ein Arzt und ein Tierarzt mit nur einem Defibrillator gleichzeitig vor einem Hund und einem Menschen mit Kammerflimmern stehen, so wäre es aus rein finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll nicht den Menschen sondern lieber den Hund zu reanimieren:
GOT-Ziffer: He 3 Elektroschocktherapie (Reanimation) 25,56 € (1 facher Satz)
GOÄ Ziffer: 375 Extra- oder intrathorakale Elekrodefibrillation und oder stimulation des Herzens 23,32 € (1 facher Satz)

GOT = Gebührenordnung der Tierärzte, GOÄ Gebührenordnung der Ärzte.

Abgesehen von diesem besonders krassen Einzelfall ist es fast durchgehend so, daß die tierärztliche Leistung höher bewertet wird, als die ärztliche Leistung. Dazu kommt, das Sie ja noch planen die ärztliche Abrechnung (wahrscheinlich nicht gleichzeitig die tierärztliche Abrechnung) in den Steigerungsfaktoren zu begrenzen. weiterhin ist es so, daß die meisten Menschen ja gar nicht über die GOÄ sondern in gesetzlichen Kassen nach dem noch deutlich niedrigeren EBM versichert sind.
Haben wir also in Deutschland eine 3 Klassen-Medizin: Hund-Privatpatient-Kassenpatient. Bevor Sie tätig werden, es ist meiner Meinung nach nicht angebracht die Tierärztliche Vergütung einzuschränken, eine Lösung muß anders aussehen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. Marcus Heidemann

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Sehr geehrter Herr Dr. Heidemann,

danke für Ihren Beitrag. Da ich als Ministerin für die Gesundheitsversorgung der rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger Verantwortung trage, möchte ich mich auf diese beschränken. Selbstverständlich sollten Ärzte - genauso wie alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen - eine faire Bezahlung für ihre wichtige Arbeit am Menschen, die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten erhalten.

Die Gesundheitsreform bringt den Ärztinnen und Ärzten eine Menge Verbesserungen. Ab 1.1.2009 werden die vertragsärztlichen Leistungen grundsätzlich mit den festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung und nicht mehr mit "Punkten" vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des Honorars aus Sicht der Ärzte erheblich. Die Vorgaben zur Euro-Gebührenordnung und zu den sonstigen Vergütungsregelungen werden weitgehend von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkasse auf Bundesebene im Bewertungsausschuss gemacht. Dieser wird dabei durch ein professionelles Institut unterstützt. Zukünftig soll es nicht mehr möglich sein, diese Vorgaben auf regionaler Ebene zu unterlaufen, so dass sichergestellt ist, dass die Regelungen flächendeckend umgesetzt werden, das heißt, die bestehenden regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe entfallen.

Der Gesundheitsfonds ab 2009 ermöglicht es zudem, dass das sogenannte Morbiditätsrisiko, also das Risiko, kränkere Patienten zu haben, von den Ärzten auf die Krankenkassen übergehen kann. Dies ist ein entscheidender Schritt, zu einer höheren Vergütungsgerechtigkeit.

Lassen Sie mich aber auch darauf hinweisen, dass bei der Umsetzung der ärtzlichen Honorarreform zunächst die gemeinsame Selbstverwaltung – also Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen – gefragt ist und nicht das Gesundheitsministerium.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Schmidt