Frage an Ulla Schmidt von marco f. bezüglich Gesundheit
werte frau ministerin
wie bitte kann es sein, dass in diesem unserem lande kieferorthopädische erforderliche behandlung von kindern mit zuzahlungen gepflastert sind, dass einem die tränen kommen?
anbringen von brackets 556,80 kasse zahlt aber nur 254,45 den rest 302,35 muss ich zahlen. entfernen der brackets 236,40 kasse zahlt 84,83 den rest 151,58 zahle ich selber.
bin 100%erwerbsunfähig rentner habe eine chronisch kranke frau bin von zuzahlungen befreit ect
machen sie mir doch mal einen vorschlag von was ich die erforderliche zahnbehandlung von meinem kind bezahlen soll
bei einer rente von 1000€ und einkommen der frau von 400€
über eine antwort würde ich mich wirklich sehr freuen
mfg
marco froehlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
weil es mir wichtig ist, dass die soziale Herkunft von Kindern nicht an ihren Zähnen erkennbar ist, habe ich mich immer dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernimmt – so denn ein entsprechender Bedarf vorliegt und das Kind vor Behandlungsbeginn nicht über 18 Jahre alt ist.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass der der Zahnarzt oder der Kieferorthopäde zur Beurteilung des Behandlungsbedarfs feststellt, welcher Kieferorthopädische Indikationsgrad bei ihrem Kind vorliegt. Dieser kann von Grad 1 (geringfügiger Behandlungsbedarf) bis Grad 5 (hoher Behandlungsbedarf) reichen. Eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung durch die Krankenkasse ist erst ab Behandlungsbedarfsgrad 3 möglich.
Für die kieferorthopädische Behandlung verbleibt Ihnen vorerst ein Eigenanteil von 20% der Kosten Am Ende der Behandlung wird Ihnen dieser Eigenanteil aber rückerstattet – immer unter der Voraussetzung, dass der Zahnarzt den erfolgreichen Abschluss der Behandlung bestätigt.
Auf Basis der oben geschilderten Rechtslage scheint es am sinnvollsten, wenn Sie nochmals Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Mit besten Wünschen und Grüßen,
Ulla Schmid