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Frage von Oliver S. •

Frage an Ulla Schmidt von Oliver S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

mein Vater, AOK-Patient, lag nach einer schweren Operation in einem kleinen Krankenhaus in einem 4-Bett-Zimmer und hätte einfach nur Ruhe gebraucht. Dies war aber nicht möglich, da die anderen Patienten alle intensiv pflegebedürftig waren.

Der Grund für die Belegung mit 4 Patienten war schnell festzustellen: es wurden 2 Beamte eingeliefert, die je ein Einzelzimmer erhielten und deshalb mussten die Kassenpatienten „weichen“.

Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. Sind Sie immer noch der Meinung, dass es in unserem hoch gelobten Gesundheitssystem keine Zwei-Klassen-Medizin gibt?

2. Halten Sie es für richtig, dass Beamte mittels Steuergeldern (Gehalt/Pension und Beihilfe) eine privilegierte Stellung auf Kosten von Kassenpatienten in Anspruch nehmen können?

3. Ist es in Ordnung, dass Kassenpatienten sieben Prozent plus X (Zuzahlungen) von ihrem Gehalt in das System pumpen, der Herr Ministerialrat aber sehr viel weniger bei höherer Gegenleistung?

Haben Sie schon einmal ausgerechnet, mit wie vielen Steuergeldern (über die Beamten) die Privatkassen unterstützt werden?

Können Sie nachvollziehen, dass Politiker, die ein solches System schaffen und verteidigen, ein massives Glaubwürdigkeitsproblem haben?

Freundliche Grüße
Oliver Scherer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scherer,

die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren eine umfassende medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, das gilt insbesondere auch für die Leistungen in den Krankenhäusern. Kassenpatienten erhalten hier - ebenso wie in der ambulanten Versorgung - alle medizinisch notwendigen Leistungen. Allerdings gewährleistet nur eine effiziente Nutzung der von der Solidargemeinschaft aufgebrachten Mittel auch in der Zukunft eine umfassende medizinische Versorgung. Die Unterbringung in Einzelzimmern ist im seltensten Fall eine medizinische Notwendigkeit, sondern vielmehr eine Zusatzleistung, für die sich gesetzlich Versicherte im Rahmen einer Zusatzversicherung entscheiden können.

Den vielfach vorgebrachten Vorwurf, dass wir in Deutschland systematisch eine "Zwei-Klassen-Medizin" hätten, teile ich nicht. Zu komplex ist unser System, als dass man dies behaupten könnte. Als Beispiel möchte ich darauf hinweisen, dass viele private Versicherungsverträge psychotherapeutische Leistungen schlechter als in der GKV absichern. Nichtsdestotrotz habe ich natürlich Verständnis für den individuellen Ärger, wenn sich gesetzlich Versicherte bei Terminvergaben in manchen Praxen benachteiligt sehen. Dem werde ich weiterhin entgegenwirken und rate im Einzelfall zunächst dazu, sich an seine Krankenkasse zu wenden. Innovative Krankenkassen garantieren ihren Versicherten einen Termin innerhalb von ein paar Tagen bzw. helfen ihnen anderweitig.

Für die Zukunft strebe ich nach wie vor im Rahmen einer umfassenden Bürgerversicherung die volle Integration der PKV in den Gesundheitsfonds an. Dann entsteht ein Wettbewerb der beiden Versicherungssysteme unter gleichen und fairen Rahmenbedingungen zugunsten der Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt