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Frage von Bertha C. •

Frage an Ulla Schmidt von Bertha C. bezüglich Soziale Sicherung

Zuzahlung 70,-€ für 1 Woche KH Aufenthalt, bin ALG2 und hab kein Geld! Bin Arm.

Also, ich war in der Sprechstunde vom Anwalt und hab mich beraten lassen, dort sagte der mir, Zuzahlung für AlgII Regelsatz sind bummelich 41,-€ und ich solle zur AOK gehen und das da sagen. Kein Problem.

Also - ich hin zur AOK die sagten mir, ich müsse 81,60€ zuzahlen. (verwirrt bin?) Was denn nun?

Na toll, und, von "utopischen Zahlungen die ich eh nicht leisten kann" mal abgesehen ---- wo sollen die 70,-€ herkommen, könne Sie mir was leihen?

Ich hab also erstmal ein Schreiben aufgesetzt - weil mündlich bringt das irgendwie nix, bei der AOK - und nun die Anwort erhalten:

Formular für die Ermittlung ihrer pers. Belastungsgrenze - 3 Seiten
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Super!
Drei Seiten bürokratischen Kauderwelsch durch die ich mich erst mal durcharbeiten muss.
Was die AOK wieder alles Wissen will!? Die brauchen doch nur bei der ArGe anrufen, dort bin ich doch schon "gläsern"...
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Wenn ich nun nicht zahle (weil ich ´s nicht kann), und - wenn die von der AOK ne Lohnpfändung(?/!) machen... komm ich dann billiger weg? Mit billiger meine ich - weniger Bürokratie? Weil Kohle hab ich eh keine. Nackten Frauen in Taschen greifen - geht nicht. Oder bleibt sich das gleich?

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
B.C.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Clausen,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie thematisieren gesetzliche Zuzahlungen und soziale Belastungsgrenzen.

Wie nahezu alle Länder der Welt kommt auch das deutsche Gesundheitssystem nicht umhin, Patientinnen und Patienten mittels Zuzahlungen an Behandlungskosten in engen Grenzen zu beteiligen. Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Erwachsene Zuzahlungen leisten. Zugleich soll niemand durch Zuzahlungen finanziell überlastet werden. Daher müssen gesetzliche Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze, die die Leistungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigt, geleistet werden. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze ist das jährliche Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen zusammenzurechnen, Freibeträge für die Angehörigen werden abgezogen. Ein gewisser Aufwand bei der Feststellung der individuellen Belastungsgrenze ist dabei unvermeidlich.

Gerne kläre ich die Verwirrung um die verschiedenen, genannten Zuzahlungsgrenzen. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, nur bei chronisch Kranken beträgt sie ein Prozent. Dies erklärt die unterschiedlichen Zahlen. Die Frage ist also, ob Sie chronisch Krank sind oder nicht. In Richtlinien ist definiert, für wen dies zutrifft.

Entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten bieten viele Krankenkassen Zuzahlungsermäßigungen oder auch Befreiungen an, wenn Versicherte sich in Behandlungsprogramme einschreiben, Hausarzttarife wählen oder auf bestimmte, gleichwertige Arzneimittel zurückgreifen. Für manche Personengruppen werden auch vorab Zuzahlungsbefreiungen organisiert und die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze monatlich gestückelt. Ob und welche Möglichkeiten Ihre Krankenkasse anbietet, müssten Sie dort erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt