Frage an Ulla Schmidt von Friedrich V. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schmidt,
mit großem Bedauern habe ich erfahren müssen, daß die Koalition die angekündigte Reform des Unterhalts-Rechtes (geplant für den 1.7.2007) aufgrund des BVG-Urteiles gestoppt hat. Für mich ist es unverständlich, daß ein Projekt, über das bereits derartig lange verhandelt wurde, jetzt wieder auf Eis gelegt wird. Gibt es mittlerweile einen Fahrplan, wie diese Reform noch gerettet werden kann? Oder hat die Regierung dieses Projekt bereits "abgeschrieben"?
Sehr geehrter Herr Vorspel-Rüter,
der am 5. April 2006 beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts wurde gemäß dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens dem Bundesrat zugesandt, in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Im Rechtsausschuss fand eine öffentliche Anhörung statt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Mai 2007 seinen Beschluss vom 28. Februar 2007 bekannt gegeben, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach dem geltenden Recht mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (Aktenzeichen 1 BvL 9/04). Das hat zur Konsequenz, dass die Unterhaltsansprüche aller Eltern gleich zu behandeln sind, soweit sie im Interesse des Kindes gewährt werden, was ich für richtig halte. Nur so wird die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern erreicht, die in Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes vorgeschrieben ist.
Da diese Gerichtsentscheidung bei der Änderung des Unterhaltsrechts im Gesetz berücksichtigt werden muss, wurde die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen. Die Regierung hat das Projekt damit aber keineswegs abgeschrieben. Der Gesetzentwurf ist nach wie vor Gegenstand der Beratungen des Bundestags.
Bundesjustizministerin Zypries hat deshalb dem Koalitionspartner einen Kompromissvorschlag unterbreitet, wie der Entscheidung Rechnung getragen werden kann. Danach sollen Elternteile, die Kinder betreuen, unabhängig von ihrem Familienstand für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt für die Betreuung erhalten. Darüber hinaus muss es entgegen früherer Forderungen des Koalitionspartners dabei bleiben, dass die Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher wie nichtehelicher Kinder gleichrangig behandelt werden, wie dies der Regierungsentwurf von Bundesjustizministerin Zypries schon bisher vorgesehen hat.
Wenn es die Umstände der Kinderbetreuung oder das Wohl des Kindes erfordern, kann sich sowohl für Nichtverheiratete als auch für Geschiedene der Anspruch verlängern. Geschiedene können zudem unter dem Aspekt des Schutzes ihres Vertrauens ausnahmsweise länger finanziell unterstützt werden. Damit soll im Einzelfall die konkrete Rollenverteilung und die konkrete Ausgestaltung der Kinderbetreuung in der Ehe berücksichtigt werden.
Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz bald verabschiedet werden wird und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt