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Frage von Alexander E. •

Frage an Ulla Schmidt von Alexander E. bezüglich Gesundheit

Betr.: Kostenerstattung nach EU-Recht => Inländer-Diskreminierung

" Nun zur konkreten Frage: Selbstverständlich wird im Falle der Kostenerstattung den Leistungserbringern im europäischen Ausland von den Krankenkassen nicht mehr Geld erstattet, als die Behandlung im Inland gekostet hätte. Und auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen müssen noch zum Abzug kommen. Insofern sind die Befürchtungen einer Inländerdiskriminierung unbegründet. "

Diese Ihre Aussage zur Kostenerstattung ist leider irreführend und falsch !

Selbstverständlich bekommt der Arzt im europäischen Ausland im Rahmen der "Kostenerstattung" für seine Leistungen an GKV-Versicherten Deutschen mehr Geld als der inländische Arzt ! Wenn die Krankenkasse weniger bezahlt, muß der Patient den Restbetrag selbst erstatten !!

Nun eine Zusatzfrage:

Warum kann ein "pflichtversicherter GKV-Patient" nicht etwas "zuzahlen" (z.B. für höhere Qualität einer Augenlinse als im Festbetrag festgeschrieben), ohne seine ganze "GKV-Fürsorge" zu verlieren und als "Privatpatient" dann ALLES selbst finanzieren zu müssen ??

Sein "Recht", Kostenerstattung für ein ganzes Jahr zu wählen (wobei dann höchstens 50 % des Regelsatzes der GOÄ "erstattet" werden) ist doch nur ein "Feigenblatt-Witz" als Zugeständnis an EU-Recht !!

Gruß von Ernst

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ernst,

mit der letzten Gesundheitsreform sind die Möglichkeiten zur Nutzung von Kostenerstattung deutlich erweitert worden. Jeder Versicherte sollte sich vor der Wahl eines entsprechenden Tarifes bei seiner Krankenkasse jedoch genau über die Folgen informieren. Für die meisten Versicherten bleibt nach Abwägung der Vor- und Nachteile sicherlich die so genannte Sachleistung erste Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt