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Frage von Daniel H. •

Frage an Ulla Schmidt von Daniel H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 legt fest, daß Familienmitglieder jedes türkischen Mitbürgers, der hier in Deutschland Sozialbeiträge leistet, in der Türkei zu Lasten der deutschen Krankenkassen mitversichert sind.
Der Begriff ´Familienmitglied´ wird von der Türkei definiert, so daß auch Eltern und Geschwister kostenlos mitversichert sind.
Quellen u.a.:
http://www.welt.de/print-wams/article131117/Empoerte_Anrufe_im_Ministerium_-_Deutsche_in_Krankenkassen_benachteiligt.html
sowie
http://www.rep.de/content.aspx?ArticleID=59c81260-1e70-4961-b1c9-68aff45933bd

Meine Fragen:
1) Weshalb ist es mir als Deutschem untersagt, meine Geschwister und meine Eltern in meiner Krankenversicherung beitragsfrei mitzuversichern?

2) Ist es richtig, daß im Rahmen des o.g. Abkommens Familienangehörigen in der Türkei eines in Deutschland lebenden Türken für jedes geborene Kind 150,- EUR Geburtsgeld gezahlt werden?
Sofern zutreffend: Weshalb erhalten deutsche Eltern dieses Geburtsgeld nicht?

3) Wie hoch sind die Kosten, die jährlich von der deutschen Krankenversicherung für o.g. Sozialversicherungsabkommen zu leisten sind?

Für ehrliche Antworten ohne Ausflüchte wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hohberg

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Sehr geehrter Herr Hohberg,

seit Jahren versuchen vor allem äußerst rechtsgerichtete Parteien und Medien immer wieder mit den selben abstrusen Thesen und Behauptungen Stimmung gegen Migranten zu machen und bei Wahlen damit Stimmen bei verunsicherten Bürgern zu gewinnen. Fakt ist – wie bei so vielen populistischen Behauptungen auch hier -, dass aufgrund des genannten Sozialversicherungsabkommens nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung kommt.

Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen und supranationalen Standards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt eingehalten.

Durch die Anwendung des deutsch-türkischen Sozialversicherungs­abkommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden.

Die Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die Sachleistungsaushilfe basierend auf familienbezogenen Monatspauschalen führt im Ergebnis zu erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens. Die immer wieder vorgebrachte Behauptung, dass Geschwister eines Versicherten anspruchsberechtigt sind, ist falsch. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören regelmäßig die Ehefrau, wenn sie nicht selbst versichert ist, und minderjährige Kinder eines Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt

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Sehr geehrter Herr Hohberg,

seit Jahren versuchen vor allem äußerst rechtsgerichtete Parteien und Medien immer wieder mit den selben abstrusen Thesen und Behauptungen Stimmung gegen Migranten zu machen und bei Wahlen damit Stimmen bei verunsicherten Bürgern zu gewinnen. Fakt ist – wie bei so vielen populistischen Behauptungen auch hier -, dass aufgrund des genannten Sozialversicherungsabkommens nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung kommt.

Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen und supranationalen Standards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt eingehalten.

Durch die Anwendung des deutsch-türkischen Sozialversicherungs­abkommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden.

Die Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die Sachleistungsaushilfe basierend auf familienbezogenen Monatspauschalen führt im Ergebnis zu erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens. Die immer wieder vorgebrachte Behauptung, dass Geschwister eines Versicherten anspruchsberechtigt sind, ist falsch.Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören regelmäßig die Ehefrau, wenn sie nicht selbst versichert ist und minderjährige Kinder eines Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt