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Ulla Schmidt
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Frage von Thomas N. •

Frage an Ulla Schmidt von Thomas N. bezüglich Gesundheit

Frau Schmidt,
ist es richtig das wenn ein geldwertes Einkommen monatl. 800,- Euro ( 280,-€ GKV-Beitrag ohne Arbeitgeber-Zuschuss, Krankengeldanspruch oder Beamtenbeihilfe) inkl. Zinsen nicht übersteigt, man erst dann einen ge ringeren (auf fiktive 1225,- Euro)Krankenkassenbeitrag beanspruchen darf, wenn alle die imateriellen und geldwerten Mittel über einen Gesamtwert von 9.800,-€ aufgebraucht sind?

Im Klartext, muß ich meine Ersparnisse einer fiktiven Mindesteinnahme (ausnahmslos) für Selbstständige opfern, die bereits schon einmal sozialversicherungspflichtig waren, bis diese aufgebraucht sind?
Ist es auch richtig das ein Selbstständiger mit einem Einkommen von 800,-€ neuerdings schon als hilfebedürftig gilt und ein dem Einkommen entsprechender Krankenkassenbeitrag nur nach oben angepasst wird?

Ist es wiederum richtig, daß ein Vorstandsmitglied einer GKV bis zu 200.000,-€ (Zahlen 2004) hne Dienstwagen und sonstigen Prämien als der Solidargemeinschaft zuträglich gilt?

Sind Sie und Ihre Behörde als oberste Aufsicht der GKV dafür verantwortlich das die Veröffentlichung der genauen Verdienste der Vorstände der GKV( AOK-Berlin) noch immer nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, wir möchten diese gerne zur Unterstützung Ihrer Reform den Versicherten zugänglich machen damit jedem klar wird was Sie und unsere Parlamentarier unter Solidarität verstehen?

Wie stets bei der Beihilfe zur Kostenübernahme für Bundesbeamte und Parlamentarier mit der Offenlegung der Vermögensverhältnisse inkl.der Schmuckschatulle der Beamtengattin . Diese von Ihnen gewählte Form des Diktats, mit den Folgen bis zur privaten Insolvenz werden wir mit allen mitteln der Demokratie bekämpfen, unserer Verfassung wieder zu Ihrem Recht verhelfen und sie nicht von Ihresgleichen untergraben lassen, gegebenenfalls das Land verlassen bevor wir uns diesen Repressalien auszusetzen,mit Geld versteht sich!!!

Der Souverän

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niedermaier,

jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch wird von mir oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter gelesen. Die Anliegen, Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger erreichen mich daher. Jedoch kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de .

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.