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Frage von Michael F. •

Frage an Ulla Schmidt von Michael F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt!

Ich verstehe nicht, wieso auch Sozialhilfeempfänger (ALG II, SGB XII) Praxisgebühren bezahlen müssen. Als Dipl.-Sozialpädagoge habe ich es viel mit Krankenkassen etc. zu tun und alle Kassen sagen mir immer, dass der Verwaltungsakt höher ist, als die zur Zeit gut 41 Euro, die jener Personenkreis dazu zahlen muss.
Das Resultat ist, dass immer weniger Leute zum Arzt gehen un folglich immer kränker werden.
Und ernsthafte Krankheiten kosten dann wirklich viel Geld.
ich vermute fast, dass da noch ein anderer Hintergrund besteht!

Bitte klären Sie mich doch einmal auf.

Vielen Dank

Michael Fritsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fritsch,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie fast alle Länder der Welt kommt auch das deutsche Gesundheitssystem nicht umhin, Patientinnen und Patienten mittels begrenzter Zuzahlungen an Behandlungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Erwachsene Zuzahlungen für verschiedene Leistungen zahlen. Seit 2004 ist bei Arztkontakten pro Quartal ohne Überweisung einmalig die von Ihnen genannte Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten. Zugleich soll jedoch niemand durch Zuzahlungen finanziell überlastet werden. Daher müssen gesetzliche Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze, die die Leistungsfähigkeit des Einzelnen berücksichtigt, geleistet werden. Dies heiß konkret, dass die von Ihnen genannte Personengruppe, so der Betreffende chronisch krank ist, 1% ihres Einkommens, also rund 40 Euro jährlich zuzahlen muss und entsprechend gut Verdienende mehrere hundert Euro. Und: bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten (ALG II), ist als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung des Haushaltsvorstandes maßgeblich.

Ein gewisser Verwaltungsaufwand bei Zuzahlungen und der Feststellung von entsprechenden Belastungsgrenzen ist unvermeidlich; je nach Management und Organisation innerhalb einer Krankenkasse bzw. bei einem Leistungserbringer aber sehr überschaubar.

Die These, dass Zuzahlungen allgemein und die Praxisgebühr speziell zur Verschleppung von Erkrankungen führen, wird immer wieder vorgebracht, entbehrt jedoch einer empirischen Basis.
Entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten bieten viele Krankenkassen Zuzahlungsermäßigungen oder auch Befreiungen an, wenn Versicherte sich in Behandlungsprogramme einschreiben, Hausarzttarife wählen oder auf bestimmte, gleichwertige Arzneimittel zurückgreifen. Insofern hat der Einzelne durch sein Verhalten auch Einfluss auf eine Erfordernis von Zuzahlungen, auch der Praxisgebühr.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt