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Frage von Ilona I. •

Frage an Ulla Schmidt von Ilona I. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

das Gesundheitstelefon ist für den "Normal"-Bürger zu teuer!
Bei diesen Preisen sollten doch zumindest korrekte Telefonnummer angegeben werden können oder? Ich erhielt jedenfalls eine nicht gültige Tel. der Kassenärztliches Bundesvereinigung vom Bürgertelefon - 0180 5996602 für 0,14 Euro pro Minute - auch die Wartezeiten schlagen zu buche.

Darf der Bürger sich nun ohne zusätzlich Praxisgebühr in gleicher Fachrichtung eines Zweitmeinung einholen oder nicht? Die Aussagen werden in Ihrem Haus kontrovers diskutiert. Wenn ich alles bezahlen muss, ist Ihre Aussage "Der Patient kann eine ärztliche Zweitmung einholen." unwahr. Für Geld benötige ich nicht die Zustimmung des Gesetzgebers oder sonst einer Institution oder?
Die von Ihnen auf dem Weg gebrachten Reformen haben nur Unsicherheiten zu folge keiner kennt sich mehr aus. Wie wollen Sie das ändern? Selbst in Ihrem Hause bekommt man keine fundierte Auskunft - was tun Sie persönlich dagegen?
Ich bitte von einer Retorischen Antwort Abstand zu nehmen. Fakten, Daten, Gesetze mit den ich etwas anfangen kann sind hilfreicher.

Mit freundlichem Gruß
Ilona Ihme

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ihme

vielen Dank für Ihre Fragen. Auf ausdrücklichen Wunsch der zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde das bis 2005 kostenlose Bürgertelefon des (damaligen) BMGS zu einem kostenpflichtigen Service umgestellt. Erbeten wurde von den Haushaltsausschussmitgliedern, dass zumindest die Gebühren für ein Ortsgespräch erhoben werden. Seit 2006 fallen für Anrufer entsprechende Verbindungskosten an. Ob im Einzelfall bei zigtausenden von Anrufen ein Zahlendreher – wie von Ihnen geschildert - übermittelt wird, kann ich natürlich nicht ausschließen. Ich weiß jedoch, dass die Kolleginnen und Kollegen am Bürgertelefon tagtäglich eine ausgezeichnete Arbeit machen.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Praxisgebühr: Der Hausarzt kann Sie an alle Fachärzte zuzahlungsfrei überweisen, also zum Beispiel auch zum Gynäkologen oder zum Augenarzt. Grundsätzlich kann jeder Facharzt zur Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überweisen. Überweisungen zu Ärzten desselben medizinischen Fachgebiets sind allerdings nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wenn Sie also bei einem anderen Facharzt eine zweite Meinung einholen möchten, müssen Sie in der Regel auch ein zweites Mal die Praxisgebühr zahlen, da zwei verschiedene Vertragsärzte konsultiert werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Im Zuge der Gesundheitsreform muss seit dem 1. April 2007 für die Verordnung von kostenintensiven beziehungsweise speziellen Arzneimitteln die Zweitmeinung eines fachlich besonders ausgewiesenen Arztes erfolgen. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf gentechnisch entwickelte und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und andere hochwirksame, neue Arzneimitteltherapien und Verfahren, die zum Beispiel zur Behandlung von Autoimmun- oder Tumorerkrankungen eingesetzt werden. In diesen Fällen bekommen Sie für die Einholung der Zweitmeinung von Ihrem behandelnden Arzt eine Überweisung. Eine erneute Praxisgebühr wird nicht fällig.

Desweiteren bieten manche Krankenkassen, z.B. vor Operationen einen speziellen Zweitmeinungsservice an. Dieser ist dann selbstverständlich auch zuzahlungsfrei. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob sie entsprechende Leistungen anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt