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Ulla Schmidt
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Frage von Norbert K. •

Frage an Ulla Schmidt von Norbert K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

das SGB geht ausführlich auf Rechte von behinderten Menschen in sog. "besonderen Wohnformen" (ehemalige Heime) ein. Insbesondere was die Kosten der Unterkunft angeht.
Dadurch entsteht eine krasse Ungleichheit zu Behinderten die in anderen Wohnformen
leben. Die Intension der neuen Gesetzgebung beinhaltet eine Loslösung aller Behinderten
aus dem althergebrachten Fürsorgesystem. Wie kann es dann sein, daß alle außerhalb der
ehemaligen Heime jetzt gezwungen sind ihre Unterkünfte und deren Wohnform nach
Vorgabe der Sozialämter zu gestalten?
Ich sehe darin keinerlei Selbstbestimmung, sondern eine Diskriminierung aller außerhalb
der "besonderen Wohnform" lebenden.
Ich bitte Sie ausdrücklich um eine Stellungnahme als Mensch und Politikerin, keinesfalls um eine
juristische Bewertung.

Hochachtungsvoll
N. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. Gerne würde ich Ihnen deshalb auch direkt antworten und bitte Sie um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an ursula.schmidt.wk@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.