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Frage von Werner D. •

Frage an Ulla Schmidt von Werner D. bezüglich Gesundheit

Jetzt darf ich nicht mehr rauchen - weder im OP in der Klinik (und da brauche ich dringend eine, wenn an mir rumgeschnippelt wird) noch im Finanzamt, wenn ich feierlich meine Steuererklärungsformulare dem Finanzbeamten kredenze. OK - das sehe ich noch ein! Nun gut - in der Kneipe darf ich mir auch keine Flubbe mehr anmachen - awer isch gehe doch gar nischt in eine Kneipe..........

Restaurant habe ich schon seit Jahren aus Kostengründen und Teuronengründen gestrichen. Also auch kein Verlust.
Im Auto - ok - das krieg ich heimlich hin - dann guck ich nicht mehr nach Radarfallen sondern nach den Exstasimitarbeitern die mich an der Kreuzung beim Rauchen erwischen wollen.......

Ich bin als Raucher durchaus bereit, mich dem Nichtraucherschutzgesetz zu unterwerfen und will dazu Beitragen die Nichtraucher vor mir zu schützen.

Aber dann hätte ich bitte doch auch gerne (vor dem Gesetz sind alle gleich), daß mich der Staat vor den Händitelefonierern beschützt!
Logische Konsequenz: Ich hätte gerne - als Händiverweigerer - daß ich nicht permanent von Händibenutzern in Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen, bei Geschäftsgesprächen, in der U-Bahn, im Taxi etc. von Händigeklingel (Lärmbelästigung welche bei mir gesundheitliche Schäden verursacht) ((das kann ich mit medizinischen Gutachten belegen)) belästigt werde. Auch die Strahlung bewirkt bei mir gesundheitliche Schäden - ähnlich wie der Rauch bei Nichtrauchern - schon alleine durch die Sendemasten in meiner Wohngegend.

Ferner ist es mir nicht möglich, meinen Kindern das Händitelefonieren zu untersagen, da der Druck der Telekommunikationsindustrie sehr hoch ist.
Hier wäre ein Werbeverbot auf EU-Ebene durchaus angebracht.

Ich hoffe doch sehr, daß sich den Nichtraucherschutzgesetzen ein Nichthändibenutzerschutzgesetz anschließt.

Meine konkrete Frage: Was werden sie zum Schutz der Nichthänditelefonierer unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Decker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Decker,

dass Rauchen sowie Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, ist wissenschaftlich ausführlich und eindrücklich belegt. Diese wissenschaftlichen Nachweise gibt es beim Handylärm nicht. Aus diesem Grund sehe ich keinerlei Anlass, weshalb wir neben den Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden auch ein Handyverbot einführen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ulla Schmidt