Frage an Ulla Schmidt von hans j. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Sie weigern sich ständig, an Sie gestellte Fragen zu beantworten. Das ist beschämend.
Ihre ständigen Lippenbekenntnisse:
„Die SPD tritt seit jeher dafür ein, dass „breite Schultern“ in einer sozialstaatlichen Gesellschaft mehr tragen können und sollen als „schmale Schultern“, also gerade in einem solidarischen Versicherungssystem die Erhebung der Beiträge nach Leistungsfähigkeit erfolgt“ (BMGes v. 13.05. u. 07.06.04. 218-96-Jacobsen u. in vd. TV-Auftritten)", sind verlogen und infam, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:.
Abgeordnete, etwa 40 % sind freiwillig in der GKV versichert, zahlen nur auf ihre Diäten (7009 Euro) bezogen bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15 % und bei der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 Euro und einem Arbeitgeberzuschuss (aus Steuermitteln) von 50 % gerade einmal 267 Euro Krankenkassenbeitrag, gleich knapp 4 % des ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Einkommens. Ihre Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Caspers Merk, zahlt sogar nur 2 % (deren Schreiben v. 15. 12. 04).
Durch die Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Abs. 3 SGB V) ist ein Zweiklassen-Beitragssystem entstanden, mit der Folge, dass sich der Beitragssatz für Versicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, umso mehr verringert, je mehr sie verdienen (s.o.).
Damit dürfte auch Ihnen klar sein, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gegen § 3 SGB V (solidarische Finanzierung der GKV), verstößt, sondern auch verfassungswidrig (Art 3 Abs. 1 GG) ist.
Übrigens: Das bevorstehende GKV-WSGesetz sieht vor, dass alle Bürger pflichtversichert werden. Damit dürfte die besondere Form der freiwilligen Versicherung im SGB V obsolet werden und die besonderen Vorschriften für Arbeitnehmer incl. Jahresentgelt- und Beitragsbemessungsgrenze entfallen.
Denken Sie ruhig einmal darüber nach!
Bei aller Peinlichkeit bezüglich Ihres Verhaltens, erwarte ich von Ihnen endlich eine ehrliche Antwort.
MfG
Hans Jacobsen
Sehr geehrter Herr Jacobsen,
auch wenn man Kritik äußert oder konträre Auffassungen hat, kann und sollte man sich nach meiner Überzeugung höflich ausdrücken. Dies gebietet der allgemeine Anstand und ein ordentlicher Umgang miteinander. Ihre grenzwertige Ausdrucksweise beiseite geschoben, stellt sich die Sache wie folgt dar:
In Deutschland gibt es ein duales Krankenversicherungssystem mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge an der finanziellen Leistungsfähigkeit, in der privaten am individuellen Krankheitsrisiko. Das gegenwärtige System kennt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung die Unterscheidung in Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder. Für abhängig Beschäftigte ergibt sich die Trennung durch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, eine Einkommensgrenze, ab der jemand freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben kann, oder sich – bei dreijährigem Überschreiten selbiger – privat absichern kann. Solange dieses duale System mit unterschiedlicher Beitragssystematik besteht, wäre es unsinnig, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der prozentuale Beiträge erhoben werden, über die Versicherungspflichtgrenze zu heben. Dies würde die Anreize, gerade besser Verdienender zum Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung ganz erheblich erhöhen. Aber selbst, wenn alle Angestellten pflichtversichert würden, wäre es zumindest strittig, ob eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze verfassungsrechtlich überhaupt möglich wäre.
Nichtsdestotrotz ist es zweifellos so, dass diejenigen mit "breiten Schultern" auch heute mehr beitragen, als die mit "schmalen Schultern". Neben der in der Tat in der maximalen Höhe begrenzten Beitragsseite auch durch entsprechende Zuzahlungsgrenzen. Denn diese orientieren sich seit 2004 konsequent am Einkommen – im Übrigen sogar am Familienbruttoeinkommen.
Es ist kein Geheimnis, dass ich nach wie vor für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems hin zu einer umfassenden Bürgerversicherung bin. Dann könnte jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Alter frei zwischen Krankenkassen oder privaten Versicherungsverträgen wählen und alle Versicherungen müssten nach den selben Spielregeln Versicherte aufnehmen und Leistungen gewähren. Bis dahin jedoch kann auf eine Begrenzung der Wahlfreiheiten – insbesondere durch die so genannte Versicherungspflichtgrenze - nicht verzichtet werden. Ansonsten würden die Systeme zum Schaden aller, insbesondere durch ein hin und her Wechseln von Gesunden, ausgenutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt