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Frage von werner s. •

Frage an Ulla Schmidt von werner s. bezüglich Familie

Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schuren,

mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat die Bundesregierung
2001 ein modernes und leistungsfähiges System der Teilhabe behinderter
Menschen eingeführt, das Chancengleichheit, soziale Integration sowie
die Eröffnung beruflicher Perspektiven für behinderte Menschen vorsieht.
Dabei wurden auch die Belange behinderter Eltern berücksichtigt. So wird
klargestellt, dass die Rehabilitationsträger den besonderen Bedürfnissen
behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags
Rechnung tragen müssen (§ 9 SGB IX ). Eltern sollen ihren
Erziehungsauftrag möglichst benachteiligungsfrei erfüllen können. Nach
dem SGB IX werden behinderten Frauen gleiche Chancen im Erwerbsleben
gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete,
wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote. Unter bestimmten
Voraussetzungen werden bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation
oder zur Teilhabe am Arbeitsleben die Kosten für Haushaltshilfe oder für
Kinderbetreuung übernommen. Zudem können behinderte Väter und Mütter
seit dem 1. Januar 2001 verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte
Arbeitszeit verringert wird. All diese Maßnahmen ermöglichen es
behinderten Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser in Einklang zu
bringen.

Auch das Behindertengleichstellungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Lebenssituation behinderter Eltern. Barrierefreie
Einrichtungen des Bundes und auch eine barrierefreie Kommunikation
werden in Zukunft dazu beitragen, dass behinderte Mütter und Väter ihre
Rechte leichter wahrnehmen können.

Mit Nachdruck arbeiten zum Beispiel die Behörden des Bundes daran, das
gesetzlich bestimmte Ziel, bis zum 31. Dezember 2005 ihre Internetseiten
barrierefrei zu gestalten, zu erfüllen. Eine Umfrage innerhalb der
Bundesregierung im September 2004 ergab, dass sich die Zusammenarbeit
zwischen hör- und sprachbehinderten Menschen, Behörden sowie
Gebärdensprachdolmetschern problemlos gestaltet. Barrierefreie
Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in der
Bundesverwaltung ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen ihre
Rechte im Verwaltungsverfahren besser wahrzunehmen. Eine Signalwirkung
ist vom Bund auch dahingehend ausgegangen, dass der Bund eine
Selbstverpflichtung zum barrierefreien Bauen übernommen hat. Nach dem
Vorbild des Behindertengleichstellungsgesetzes finden sich auch in
Landesgleichstellungsgesetzen entsprechende Verpflichtungen für Bauten
der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Entschließungsantrag
„Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen – Teilhabe
und Selbstbestimmung weiter stärken“ vom 11. Mai 2005, mit dem die
Bundestagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die
Verantwortlichen aufgefordert haben, die Voraussetzungen zu treffen,
damit behinderte Eltern barrierefrei an Schulveranstaltungen, wie zum
Beispiel an Elternsprechtagen, teilnehmen können. Das trifft auch auf
die vorschulische Erziehung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ulla Schmidt