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Frage von Eberhard B. •

Frage an Ulla Schmidt von Eberhard B. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Frau Schmidt,
ich wende mich an Sie als meine Vertreterin im Bundestag.
Ich möchte wissen, ob im Rahmen irgendeiner der außenpolitischen Aktivitäten der Bundesrepublik der "NATO-Bündnissfall" eingetreten ist?
MfG
Eberhard Burlet

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Burlet,

aktuell beruht nur ein Einsatz, an dem die Bundeswehr teilnimmt, auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrages, der den so genannten "Nato-Bündnisfall" definiert. Es handelt sich dabei um die Operation "Active Endeavour".

Nach den Terror-Anschlägen des 11. September 2001 beschloss der Nato-Rat am 02.Oktober 2001 zum ersten Mal seit Bestehen der NATO das Inkrafttreten des Bündnisfalls. In diesem Zusammenhang wurde die Operation "Active Endeavour" als Beitrag der NATO zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus konzipiert.

Der militärische Auftrag, an dem sich Marinestreitkräfte aus zahlreichen Nationen beteiligen, besteht darin, Bereiche des Mittelmeers zu überwachen und dort Präsenz zu zeigen. Ziel ist es, terroristische Aktionen auf hoher See zu verhindern und den Transport von Personen und Gütern (z.B. Waffen, Munition, Drogen) zu unterbinden, die der Unterstützung des internationalen Terrors dienen.

Basierend auf dem Beschluss der Bundesregierung vom 07. November 2001 und der Zustimmung des Deutschen Bundestages am 16. November 2001 beteiligt sich auch die Bundeswehr an diesem Einsatz, der weiterhin andauert.

Darüber hinaus beruht kein anderer Einsatz der Bundeswehr auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrages.

Sollten Sie noch weitergehende Informationen suchen, empfehle ich Ihnen die Internetseite http://www.einsatz.bundeswehr.de Dort werden Sie unter dem Stichwort "Auslandseinsätze" sicherlich fündig.

Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Ulla Schmidt