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Frage von Frédéric L. •

Frage an Ulla Schmidt von Frédéric L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Vor kurzem ist in Frankreich von der Regulierungsbehörde CSA ein Verbot für den Schutz vor Geschlechtskrankheiten erlassen worden (siehe http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,450416,00.html ). So dürfen im Fernsehen nur noch Pornofilme gezeigt werden, in denen beim Geschlechtsverkehr auch Präservative verwendet werden, u.A. auch zum Schutz der Schauspieler.

Lässt sich nun in Deutschland ein ähnliches Gesetz oder Verbot für Film, Fernsehen und vielleicht diversen Porno-/ Erotikmagazinen erlassen (sofern dies nicht bereits der Fall ist)? Zweifellos schützt es die Darsteller, und auch die Zuschauer oder Leser bewegt es zum Nachdenken und zum Umsetzen für die Sicherheit beim eigenen Geschlechtsverkehr.
Abgesehen vom Schutz vor Geschlechtskrankheiten dürfte es auch die Anzahl ungewollter Schwangerschaften (und der darauffolgenden Abtreibungen) verringern, denn häufig genug sind es auch (männliche) Jugendliche, die sich entgegen der Altersbegrenzung Pornohefte oder -filme anschauen.

Mit bester Hoffnung und freundlichen Grüßen,
Frédéric Linn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Linn,

vielen Dank für Ihre Frage. In Deutschland ist die Ausstrahlung von Pornografie im Fernsehen generell nicht erlaubt. Dies gilt nicht nur für das öffentlich-rechtliche Fernsehen, sondern auch für Privatsender. Auch in Bezahlsendern wie Premiere darf im normalen Programm keine Pornografie gezeigt werden. Eine Frage „Mit oder ohne Kondom“ stellt sich hier also erst gar nicht.

Eine Kondompflicht bei der Produktion pornografischer Inhalte ist in Deutschland rechtlich nicht vorgeschrieben. Ich unterstütze alle Bestrebungen, die darauf abzielen, auch in diesem Bereich „Safer Sex“ zu etablieren. Allerdings setze ich hierbei auf Aufklärung und Eigenverantwortung und nicht auf gesetzgeberische Mittel.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt