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Frage von Hans Dr. K. •

Frage an Ulla Schmidt von Hans Dr. K. bezüglich Gesundheit

Sehr verehrte Frau Ministerin,

nach meinem Kenntnisstand gibt es seit einiger Zeit ür Brillengläser keine (Teil-)Erstattung durch die Krankenkassen mehr. Ich kann dies insofern nicht verstehen, da gutes Sehen ja u. a. im Straßenverkehr besonders wichtig ist. Ich befürchte, dass deshalb viele Autofahrer usw. ihre - ja mit zunehmendem Alter im Zweifel nachlassende - Sehschärfe nicht mehr überprüfen lassen und sich schon gar nicht neue, schärfere, ja einige hundert Euro kostende Brillengläser anschaffen. Ist denn die Konsequenz - tendenziell vermutlich steigende Unfall(opfer)zahlen infolge schlechten Sehens - wirklich bedacht und gewollt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Kronester,

bereits vor der Reform 2004 waren Brillengestelle nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskataloges. 2004 wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen begrenzt: auf Kinder und Jugendliche sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Versicherte mit einer Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen entsprechend einem Schweregrad von mindestens der Stufe 1 der entsprechenden Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Daneben besteht weiterhin ein Anspruch auf therapeutische Sehhilfen, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.

Die gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Versorgung mit Sehhilfen war ein Element, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und die Beitragssatzstabilität zu stärken. Finanzielle Mittel stehen seither weiterhin für diejenigen Versorgungsfälle zur Verfügung, die sie aus medizinischen Gründen in besonderem Maße benötigen.

Bei Brillen und Brillenfassungen hat sich die große Mehrheit der Versicherten bereits in der Vergangenheit nicht für die preisgünstigen und medizinisch ausreichenden Kassen-Leistungen entschieden. Fast alle Patientinnen und Patienten haben zusätzliche Komfort-Leistungen gewählt. Allein für Brillengläser wurden durchschnittlich etwa 150 € je Brille selbst bezahlt, wie z.B. für zusätzliche Entspiegelungen oder Tönungen der Gläser. Dies zeigt, dass Patientinnen und Patienten gerade beim Kauf von Brillenfassungen und Gläsern großen Wert darauf legen, Leistungen über den medizinischen Standard hinaus nach den eigenen Vorstellungen auswählen zu können und durch die Neuregelung nicht grundsätzlich finanziell überfordert sind. Insofern ist auch nicht ersichtlich, weswegen durch die damalige Gesetzesänderung die Unfallhäufigkeit zugenommen haben sollte.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Ulla Schmidt