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Frage von Wolfgang Z. •

Frage an Ulla Schmidt von Wolfgang Z. bezüglich Gesundheit

Mit welchem Recht weigert sich ihr Ministerium, den niedergelassenen Ärzten ein angemessenes Honorar zu bezahlen, so wie in allen anderen europäischen Ländern auch ?

Sind Sie so gleichgültig gegenüber der zunehmenden Anzahl von Insolvenzen bei Arztpraxen und deren Mitarbeitern ?

Ich bitte Sie um eine ehrliche Antwort und hoffe, daß Sie sich nicht hinter den bekannten Floskeln und Statistiktricks verstecken.

Wie soll ich mit 22000.- €/ Quartal die Praxiskosten bestreiten, mein Personal anständig bezahlen, Steuern , Sozialabgaben und Versicherungen bezahlen und dann noch meinen Lebensunterhalt finanzieren ?? Ich bin jetzt 18 jahre niedergelassen und habe immer noch 100 000.- € Praxisschulden. Das was ich mir aufgebaut habe, ist durch die Politik der letzten Jahre zerstört worden, das ist Eigentumsvernichtung.

Wollen Sie tatsächlich, daß 30% der niedergelassenen Ärzte in die Insolvenz gehen, so wie Krankenkassen zukünftig auch ??

Wenn Sie das jetzige Gesundheitssystem zerschlagen wollen, sollten Sie das den Bürgern auch klar und deutlich sagen und nicht durch eine Enteignung durch die Hintertüre abwickeln.

Beweisen Sie Mut und Ehrlichkeit, die Wähler haben sowieso schon kapiert, wohin die Reise geht.

Ich und meine Kollegen fordern die Bezahlung unserer Leistung , die Sie für sich auch in Anspruch nehmen ,und zwar mindestens auf der Basis der getroffenen Vereinbarungen von 5,11 ct/ Punkt.

Keine floatenden Punktwerte ! Wir möchten in Euro und cent bezahlt werden, wie der Rest der Bevölkerung auch - oder gehören wir nicht dazu ??
Wenn die Versicherten eine Rechnung bekommen, weiss jeder was geleistet wurde und was es gekostet hat, dann haben Sie die Transparenz die Sie wollen !

Ich bin mal neugierig, ob Sie sich überhaupt die Mühe machen, zu antworten.

Dr.med.Wolfgang Zintl

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Sehr geehrter Herr Dr. Zintl,

danke für Ihre persönlichen Anmerkungen zur Honorarsituation und -systematik von niedergelassenen Ärzten.

Vorab: in Deutschland bezahlt nicht das Ministerium Honorare an Ärztinnen und Ärzte, außer über die Beihilfe der Ministerialbeamtinnen und -beamten. Lediglich in solchen europäischen Nachbarländern, die ein so genanntes staatliches Gesundheitssystem haben, werden Leistungserbringer unmittelbar aus dem Steueraufkommen bezahlt.

Ihre äußerst grenzwertigen Unterstellungen bzw. Begrifflichkeiten ("Floskeln", "verstecken", "gleichgültig", "zerschlagen", "Enteignung") mal beiseite geschoben: dem impliziten und legitimen Anliegen, eine gerechte und planbare Honorierung der Ärzteschaft zu gewährleisten, wird mit der Gesundheitsreform - wie auch zu jeder Zeit des Verfahrens von Verantwortlichen artikuliert - genüge getan.

Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang im Übrigen daran, dass wir bereits mit der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003, eine für die Ärzte gerechtere Honorarsystematik beschlossen und ins Gesetz geschrieben haben. Leider jedoch waren die selbstverwalteten Akteure wegen widerstreitender Interessen nicht in der Lage, die Honorarreform entsprechend den Rahmenvorgaben umzusetzten.

Die Aufgeregtheiten sollten sich legen, wenn Sie die Inhalte der Gesundheitsreform hinsichtlich der Weiterentwicklung des Honorarsystems zur Kenntnis genommen haben. Hier empfehle ich beispielsweise www.die-gesundheitsreform.de

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt