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Frage von Benedikt Hilka , D. •

Frage an Ulla Schmidt von Benedikt Hilka , D. bezüglich Soziale Sicherung

Ich habe in meiner chirurgischen Praxis einen Versorgungsauftrag,da ich täglich zwischen 80 und 110 Patienten-auch frischverletzte- versorgen muß . Von der KV erhalte ich 13000€/Mo für diese Versorgung, meine Praxiskosten(7 Mitarbeiterinnen) betragen 15000€/Mo. Die Quartalsschlußzahlung liegt bei 3500€, sodass meine Praxiskosten durch die Einnahmen nicht mehr gedeckt sind.Die Praxis seit 1989 in einer Arbeiter/ auslä. Mitbürgerregion in Frankfurt.Auch Personalentlassungen konnten den Kasseneinnnahmeverlust von 32% in 2 Jahren nicht kompensieren.
Wie stellen Sie sich eine Lösung vor? Dr.Hilka

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Hilka,

vielen Dank für die Darstellung Ihrer persönlichen Situation. Mir sowie anderen politisch Verantwortlichen der Regierungskoalition liegt Ihre Situation bzw. die Ihrer Kolleginnen und Kollegen am Herzen.

Aus den unterschiedlichsten Gründen gab und gibt es Verwerfungen bei der Vergütung zwischen Arztgruppen, zwischen Ärzten in verschiedenen Regionen sowie zwischen verschiedenen Arztpraxen.

Ein Bündel von Maßnahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes zielt darauf ab, diese Verwerfungen abzubauen: durch die überfällige Angleichung der Vergütungen verschiedener Kassen(-Arten) aber mehr noch durch die umfassende Honorarreform.

So geht insbesondere das so genannte Morbiditätsrisiko künftig von der Arztpraxis auf die Krankenkassen über. Die Honorarreform für Haus- und Fachärzte löst die Budgets ab, erhöht die finanzielle Planbarkeit in der einzelnen Praxis und durch die gerechten Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (morbiditätsorientiert und mit vollem Einkommensausgleich) an die Krankenkassen kann das Risiko höherer Krankheitslasten auf die Kassen übergehen.

Die gefundene Lösung bedeutet mehr Gerechtigkeit in der Vergütung der Ärztinnen und Ärzte und sichert zugleich die Finanzierbarkeit. Und die erweiterten Möglichkeiten, über Qualität und Menge Verträge abzuschließen, fördern den Wettbewerb zugunsten der Patienten und Versicherten.

Für Detailinformationen dazu und auch zur bereits zum 1.1.2007 erfolgten Flexibilisierung des Vertragsarztrechtes möchte ich Sie gerne auf die Homepage des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de sowie auf www.die-gesundheitsreform.de hinweisen.

Im Ergebnis müsste sich auch in Ihrer Praxis eine bessere Planbarkeit einstellen und sich die Chance bieten, dass sich die wirtschaftliche Situation verbessert.

Zu erinnern ist im Kontext mit der Ärztevergütung daran, dass wir bereits mit der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetzvon 2003, eine für die Ärzte gerechtere Honorarsystematik beschlossen und ins Gesetz geschrieben haben. Leider jedoch waren die selbstverwalteten Akteure wegen widerstreitender Interessen nicht in der Lage, die Honorarreform entsprechend den Rahmenvorgaben umzusetzten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt