Frage an Ulla Schmidt von Alexander E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
stimmt es, dass deutsche Krankenkassen im europäischen Ausland den ausländischen Ärzten die tatsächlichen "Kosten erstatten", in Deutschland aber deutschen Ärzten im "Sachleistungssystem" nur ein Budget bereitstellen?
Warum zahlen Krankenkassen Ausländern mehr als Deutschen für gleiche Leistungen?
Sehr geehrter Herr Ernst,
die Sachlage ist selbstverständlich nicht wie geschildert. Verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben vorgegeben, dass Bürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich auch in anderen Mitgliedstaaten Leistungen zu Lasten ihrer jeweiligen nationalen Sozialsysteme in Anspruch nehmen können. Hintergrund dafür ist das Ziel eines freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU.
Deutschland hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 diese Vorgaben in nationales Recht überführt. Im Ergebnis können in Deutschland gesetzlich Versicherte im europäischen Ausland prinzipiell medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Neben der von Ihnen genannten Option zum direkten Einkauf dieser Leistungen im Ausland und zur (Teil-)Erstattung in Deutschland sieht die Regelung ausdrücklich die Option zu Vertragsabschlüssen zwischen Krankenkassen und ausländischen Leistungserbringern vor. Hier gilt dann wiederum Sachleistung, synonym zur Leistungserbringung im Inland. Verschiedene Krankenkassen haben von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht und insbesondere mit grenznahen Leistungserbringern - bzw. solchen in Urlaubsgebieten - entsprechende Verträge abgeschlossen.
Nun zur konkreten Frage: Selbstverständlich wird im Falle der Kostenerstattung den Leistungserbringern im europäischen Ausland von den Krankenkassen nicht mehr Geld erstattet, als die Behandlung im Inland gekostet hätte. Und auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen müssen noch zum Abzug kommen. Insofern sind die Befürchtungen einer Inländerdiskriminierung unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt