Frage an Ulla Schmidt von Thomas R. bezüglich Gesundheit
Was meinen Sie zu dieser Rechnung ?:
Beitragsstabilität bedeutet, dass ein Patient immer den gleichen Beitrag, also z. B. 14 % des Bruttoeinkommens ( Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ), in eine gesetzliche Krankenkasse einbezahlt. Wenn also z.B. von 100 Bürgern mit einem Gesamteinkommen von 200.00 € bisher 28.000 € eingezahlt wurde, so wird, wenn von diesen 100 Bürgern 10 in Rente gehen und 10 arbeitslos werden und sich das Gesamteinkommen auf z.B. 180.000 € verringert, nur noch 25.200 € in die Kasse eingezahlt und entsprechend weniger an die Ärzte verteilt. Da aber die Summe der ärztlichen Leistungen und die Anzahl der Ärzte gleich bleibt, erhält jeder Arzt, bedingt durch Alterung der Gesellschaft und wirtschaftliche Entwicklung, entsprechend weniger Honorar pro Leistung
Von den eingezahlten Beiträgen erhalten die niedergelassenen Ärzte nur 17%, dies entspricht einem Anteil an der Bruttolohnsumme von 2,4 % ( 0,14 x 0,17 = 0,024 ) Von diesem Beitragsanteil wird in Südbaden ein Drittel im sogenannten Vorwegabzug für den ärztlichen Notdienst, für ambulante Operationen, für Psychotherapie usw. abgezogen, so dass für den hausärztlichen und den fachärztlichen Bereich jeweils ein Drittel verbleiben.
Dies bedeutet bei einem Betrag von 14 % des Patienten- Bruttoeinkommens, der für den Kassenbeitrag abgezogen wird, bleibt ein Anteil des Patienten-Bruttoeinkommens von jeweils 0,8 % für die hausärztliche und 0,8 % für die fachärztliche Versorgung übrig.
Bei Abschaffung der niedergelassenen Fachärzte (doppelte Facharztschiene) könnte der Kassenbeitrag um diesen Prozentsatz sinken.
Bei Anhebung auf den betriebswirtschaftlich berechneten Punktwert von 5,11 Cent für Haus-und Fachärzte (derzeit hier ca. 3,8 Ct) müsste der Kassenbeitrag auf ca. 14,8% steigen.
Welche dieser beiden Alternativen ist Ihnen lieber ? Ein Kompromiss ist nicht möglich, da zumindest die Fachärzte sich die hohen Praxisinvestitionen nicht mehr leisten können.
Sehr geehrter Herr Rahner,
danke für Ihre Anmerkungen zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte.
Tatsächlich traten in der Vergangenheit - aus den unterschiedlichsten Gründen - Verwerfungen bei der Vergütung zwischen Arztgruppen, zwischen Ärzten in verschiedenen Regionen sowie zwischen verschiedenen Arztpraxen auf.
Einen Teil dieser Verwerfungen abzubauen ist ausweislich Ziel des nunmehr beschlossenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Beispielhaft seien hier die Angleichung der Vergütungen verschiedener Kassen(-Arten) und die umfassende Honorarreform genannt.
Da beides sehr komplex ist, möchte ich sie gerne für Detailinformationen hierzu und auch zur bereits zum 1.1.2007 erfolgten Flexibilisierung des Vertragsarztrechtes auf Homepage des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de sowie zur Gesundheitsreform auf www.die-gesundheitsreform.de verweisen.
Zu erinnern ist im Kontext der Ärztevergütung daran, dass wir bereits mit der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003, eine für die Ärzte gerechtere Honorarsystematik beschlossen und ins Gesetz geschrieben haben. Leider jedoch waren die selbstverwalteten Akteure wegen widerstreitender Interessen nicht in der Lage, die Honorarreform entsprechend den Rahmenvorgaben umzusetzten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt