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Frage von Ludger D. •

Frage an Ulla Schmidt von Ludger D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wenn ich recht informiert bin, ist unter Ihrer Führung die zwangsweise Einführung eines Qualitätsmanagements für niedergelassene Ärzte (gemäss § 135a Abs. 2 SGB V) beschlossen worden.

Meines Wissens gibt es keinerlei Studien, die den Benefit eines Qualitätsmanagements für Arztpraxen belegen (beispielsweise hinsichtlich Morbidität bzw. Mortalität).

Bei Medikamenten bzw. Therapieverfahren ist es üblich, erst umfangreiche Zulassungsstudien durchzuführen und dann - nach Nachweis eines klaren Nutzens - die Übernahme in den Leistungskatalog der GKV zu beschliessen.

Qualitätsmanagement gibt es zwar in der Industrie, aber eine Arztpraxis ist bekanntlich keine Schraubenfabrik. Entsprechende Studien hätten zudem die Chance geboten, ein auf die speziellen Bedürfnisse der Arztpraxis zugelassenes QM einzuführen, nach Nachweis eines klaren Nutzens für die Patienten. Wieso ist das Verfahren praktisch auf den Kopf gestellt worden, erst zwangsweise Einführung des QM, dann Prüfung, ob das Verfahren überhaupt einen Wert hat? War Gefahr im Verzuge? Was hat Sie dazu bewogen? Wenn ich Geld ausgebe, prüfe ich v o r h e r, welchen Nutzen die Investition hat. Wie handhaben Sie das? Auf Ihre Begründung bin ich gespannt! MFG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dreismann,

vielen Dank für Ihren Beitrag zur Frage der Versorgungsqualität. Nicht zuletzt seit den einschlägigen Arbeiten des Sachverständigenrates liegt ein spezielles Augenmerk der Gesundheitspolitik bei der Frage nach der Qualität der Versorgung. Insbesondere das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) enthielt viele Elemente, die auf eine Verbesserung der Versorgungsqualität abzielten, im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung.

Auch das von Ihnen kritisierte Qualitätsmanagement für Arztpraxen soll dazu dienen, die Qualität zum Wohle der Patienten zu erhöhen. Dass man bei der Bewertung im Einzelfall unterschiedlicher Auffassung sein kann, ist offensichtlich. Ich erlaube mir jedoch in diesem Kontext beispielsweise Herrn Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein, zu zitieren. Dieser hob 2005 auf dem InfoKubus in Aachen - wie ich finde zu Recht - das Engagement der KVNO im Rahmen des Qualitätsmanagements hervor. "Gerade wenn der ökonomische Druck größer wird, ist eine effiziente Praxisorganisation von entscheidender Bedeutung. Und die kommt letztlich dem Patienten zugute".

Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lobt im Nachgang zum GMG die Qualitätsorientierung. Auf die Frage welches - nach einem Jahr Gesundheitsreform - die nächsten Schritte auf dem Weg zu mehr Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem seien, erwiderte Herr Dr. Köhler: "Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits vor einigen Jahren ein Konzept zur Verbesserung der Qualität und Effizienz entwickelt. Diese Qualitätsoffensive umfasst die klassische Qualitätssicherung, die wir bereits bei weit mehr als einem Drittel aller ambulant ärztlichen Leistungen durchführen, ein auf Vertragsärzte ausgerichtetes Qualitätsmanagementsystem (Qualität und Entwicklung in Praxen, QEP), das jetzt in die Fläche geht sowie die Entwicklung von stärker patienten- und bedarfsorientierten Versorgungsangeboten. Unser Ziel ist eine umfassend verbreitete Qualitätskultur in allen Bereichen der medizinischen Versorgung, auch sektorübergreifend."

Insgesamt bin ich mir sicher, dass wir gemeinsam ein Interesse an einer möglichst hohen Versorgungsqualität haben. Dass auf dem Pfad der kontinuierlichen Qualitätsoptimierung nicht alle Schritte und Einzelmaßnahmen bei jedem Betroffenen unmittelbar breite Begeisterung auslösen, ist dabei - z.B. mit Blick auf erstmalige Dokumentationspflichten - unvermeidlich. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir zugleich stetig bemüht sind, den Bürokratieaufwand in der Arztpraxis einzudämmen. Deswegen haben fast alle Vorschläge der Arbeitgruppe Bürokratieabbau mit Praktikern unter Leitung meines Hauses Eingang ins GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gefunden. Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de .

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt