Frage an Ulla Schmidt von Michael K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ist Ihnen bekannt, dass der aktuelle EBM 2000+ betriebswirtschaftlich fundiert auf einer Berechnung der Kosten einer Arztpraxis basiert. Diese Berechnung ging davon aus, dass die Kosten der ärztlichen Leistungen bei einem Punktwert von 5,11 Cent angemessen vergütet wären.
Gegenwärtig wird von den Krankenkassen in Sachsen ein Punktwert von 3,5 Cent gewährleistet. Die ärztlichen Leistungen werden bereits jetzt nur zu 2 Dritteln des Angemessenen und Notwendigen bezahlt und dies bereits seit vielen Jahren!
Darüber hinaus werden Leistungen nur bis zur Höhe des Regelleistungsvolumens erstattet. Dieses ist in Arztpraxen aber bereits nach 6 bis 8 Wochen im Quartal aufgebraucht. Die Ärzte müssen also 4 - 6 Wochen im Quartal nicht nur unbezahlt arbeiten sondern ihre Tätigkeit aus dem eigenen Vermögen finanzieren, denn auch unbezahlte Arbeit muss finanziell ermöglicht werden.
Wie stellen Sie sich unter diesem Aspekt weitere Einsparungen im ambulanten Gesundheitswesen vor? Wie sollten Ärzte beispielsweise so viel Medikamente einsparen, dass sie eine angemessene Vergütung erhielten, ohne die Betreuung der Patienten sträflichst zu vernachlässigen?
Wie planen Sie, den Ärzten eine angemessene Vergütung zu gewähren und damit die weitere Betreuung der Bevölkerung zu sichern?
mit freundlichen Grüßen
Kirsch
Sehr geehrter Herr Kirsch,
Danke für Ihren weiteren Eintrag zur Gesundheitspolitik.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht eine umfassende Honorarreform der Ärztinnen und Ärzte vor. Das Gesetz sowie die einschlägigen Inhalte finden Sie beispielhaft unter www.die-gesundheitsreform.de.
Insbesondere geht in Zukunft das Morbiditätsrisiko von der Arztpraxis auf die Krankenkassen über. Die Honorarreform für Haus- und Fachärzte löst die Budgets ab, erhöht die finanzielle Planbarkeit in der einzelnen Praxis und durch die gerechten Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (morbiditätsorientiert und mit vollem Einkommensausgleich) an die Krankenkassen kann das Risiko höherer Krankheitslasten auf die Kassen übergehen.
Die gefundene Lösung bedeutet erheblich mehr Gerechtigkeit in der Vergütung der Ärztinnen und Ärzte und sichert zugleich die Finanzierbarkeit. Erweiterte Möglichkeiten, über Qualität und Menge Verträge abzuschließen, fördern den Wettbewerb zugunsten der Patienten und Versicherten.
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass wir bereits mit der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003, eine für die Ärzte gerechtere Honorarsystematik beschlossen und ins Gesetz geschrieben haben. Leider jedoch waren die selbstverwalteten Akteure wegen widerstreitender Interessen nicht in der Lage, die Honorarreform entsprechend den Rahmenvorgaben umzusetzten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt