Frage an Ulla Schmidt von Dieter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
das neue Reformgesetz heißt Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Erbringt ein Arzt oder auch ein Krankenhaus aber mehr Leistungen als vereinbart, z. B. weil er/es gut ist/sind und deswegen der Zulauf groß ist, dann wird das Entgelt abgestaffelt bzw. als extrabudgetäre Leistung wird die Leistung gar nicht bezahlt.
Gleiches gilt für niedergelassene Ärzte, die besonders gut arbeiten und deswegen eine hohe Morbidität in ihrer Praxis versammeln. Ihnen drohen Medikamentenregresse.
Diese Regelungen sind leistungs- und wettbewerbsfeindlich; der name des Gestzes ist ein Euphemismus.
MfG
Dr. Dieter Borrmann
Sehr geehrter Herr Borrmann,
vielen Dank für Ihr Interesse am komplexen Feld der Gesundheitspolitik und insbesondere an der nunmehr auf den Weg gebrachten Gesundheitsreform - dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Als Gesundheitsministerin trage ich hierbei besondere Verantwortung.
Offenbar wurden Sie nicht richtig informiert. Das Gegenteil Ihrer Befürchtungen ist richtig: künftig geht das Morbiditätsrisiko von der Arztpraxis auf die Krankenkassen über. Die Honorarreform für Haus- und Fachärzte erhöht die finanzielle Planbarkeit in der Praxis, die gerechte Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (morbiditätsorientiert und mit vollem Einkommensausgleich) an die Krankenkassen erlauben es, dass das Risiko höherer Krankheitslasten auf diese übergehen kann.
Die gefundene Lösung bedeutet mehr Gerechtigkeit in der Vergütung der Ärztinnen und Ärzte und sichert zugleich die Finanzierbarkeit über die solidarisch aufgebrachten Beiträge der Versicherten. Mehr und freiere Verträge über Qualitäten und Mengen fördern den Wettbewerb zugunsten der Patienten und Versicherten.
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass wir bereits mit der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2003, eine für die Ärzte gerechtere Honorarsystematik beschlossen und ins Gesetz geschrieben haben. Leider jedoch waren die selbstverwalteten Akteure wegen widerstreitender Interessen nicht in der Lage, die Honorarreform entsprechend den Rahmenvorgaben umzusetzten.
Näheres zu den Veränderungen der Ärztevergütungen sowie insgesamt zur Gesundheitsreform unter www.die-gesundheitsreform.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt