Portrait von Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulla Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Harald S. •

Frage an Ulla Schmidt von Harald S. bezüglich Soziale Sicherung

S. G. Frau MdB,

Eine Frage zur Rentenanpassung 2015, die Sie vielleicht auch einmal der Arbeitsministerin Nahles stellen sollten. Diese Frage stellte ich auch Nahles (Antwort steht aus).

Maßgeblich für die Rentenanpassung 2015 ist u. a. das durchschnittliche Brutteinkommen der Arbeitnehmer in 2013 und in 2014. Aus dem Unterschied wird die Lohnsteigerung der Vorjahre errechnet. Nahles beabsichtigt, in das Einkommen 2014 erstmalig ca 300 000 Niedrigstverdiener (aus Behindertenwerkstätten usw.) einzurechnen.

Wie hoch ist das maßgebliche durchnittl. Arbeitseinkommen 2013, in das Niedrigstlöhner ja nicht eingerechnet sind?

Wie hoch ist das maßgebliche durchnittl. Arbeitseinkommen 2014 mit erstmaliger Einrechnung der Niedrigstlöhner?

Wie hoch ist die daraus errechnete Lohnerhöhung der Vorjahre, die u. a. maßgeblich ist für die von Nahles geplante Rentenerhöhung 2015?

Wie hoch ist die daraus errechnete Rentenerhöhung 2015 (mit erstmaliger Einrechnung der Niedrigstlöhner ins Lohnniveau von 2014 nach der Rechenformel für Rentenanpassungen)?

Wie hoch wäre das maßgebliche durchnittl. Arbeitseinkommen 2014 ohne erstmalige Einrechnung dieser Niedrigstlöhner?

Wie hoch wäre die daraus errechnete Lohnerhöhung der Vorjahre?

Wie hoch wäre die daraus errechnete Rentenerhöhung 2015 (ohne erstmalige Einrechnung der Niedrigstlöhner ins Lohnniveau von 2014 nach der Rechenformel für Rentenanpassungen)?

Trifft es zu, dass durch die erstmalige Einrechnung der Niedrigstlöhner ins Lohnniveau von 2014 die Rentnerhöhung 2015 ca. 1,5 % niedriger ausfällt und diese Einbuße in den Folgejahren nicht ausgeglichen wird?

Wäre es nicht ein Leichtes, das durchschnittliche Brutteinkommen der Arbeitnehmer in 2014 wie bisher auszurechnen und für die Rentenanpassung 2015 zu verwenden und das nach EU-Vorgaben zur Statistik errechnente durchschnittliche Brutto-Arbeitseinkommen 2014 erst zur Berechnung der Rentenanpassung 2016 zu verwenden, wie es gerecht wäre?

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seiz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. Gerne würde ich Ihnen deshalb direkt antworten und bitte um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an ursula.schmidt@wk.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.