Frage an Ulla Schmidt von Walter von den D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
es gibt da dieses Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von Jungen. Abgesehen davon, dass die sich entwickelnde grundsätzliche Diskussion äußerst interessant ist, gibt es auch einen anderen Aspekt:
Foristen - Angehörige der Heilberufe - haben in Online-Foren überregionaler Medien publik gemacht, dass religiös motivierte Beschneidungen von Jungen durch in Deutschland approbierte Mediziner mit der Routine-Diagnose "Phimose" (Vorhautverengung) so gut wie immer als Krankenkassenleistung abgerechnet werden, obwohl Phimosen tatsächlich gar nicht vorliegen.
Mich würde interessieren, ob dies nach Ihrer Kenntnis zutrifft und wie Sie sich als Gesundheitspolitikerin dazu stellen, dass von in Deutschland approbierten Medizinern ("Kassenärzten") offenbar nicht zutreffende Diagnosen zur Erschleichung von Leistungen der Krankenkassen und damit zu Lasten der Solidargemeinschaft erwartet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter von den Driesch
Sehr geehrter Herr von den Driesch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich grundsätzlich den direkten Weg zu den Bürgern suche. Sie können sich gerne bei Fragen oder Anregungen direkt an mein Abgeordnetenbüro wenden. Dieses erreichen Sie unter ursula.schmidt@wk.bundestag.de. Da Sie Bürger meines Wahlkreises sind, habe ich Ihnen meine Antwort in schriftlicher Form zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt