Frage von Günter H. • 22.12.2009
Frage an Ulla Schmidt von Günter H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ulla Schmidt,
können Sie meine Informationen bestätigen, daß durch das Deutsch /Türkische Abkommen zur sozialen Sicherheit vom 30.04.1964, die in Deutschland lebenden Türken Anspruch darauf haben,daß ihre in der Türkei lebenden Angehörigen, auch Eltern, ebenfalls Versicherungsschutz durch unser Sozialsysthem/ Gesundheitssysthem genießen. Deutschen ist die Einbeziehung ihrer Eltern in die Familienversicherung doch nicht vorgesehen.
Wenn dem so ist, wie hoch belaufen sich die Sozial /Gesundheitskosten, die dann speziell für die in der Türkei lebenden Eltern pro Jahr anfallen?
Mit freundlichen Grüßen
G. Hoffmann
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt SPD