Frage an Ulla Schmidt von Norbert R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
seit langem stelle ich mir die Frage, warum Prophylaxen von den Krankenkassen nicht, tausende Euro teure Heilbehandlungen - die auch dadurch entstehen können, weil keine Prophylaxen durchgeführt wurden - jedoch bezahlt werden.
Ich will dies an einem kleinen Beispiel kurz erläutern:
Meine Zahnärztin teilte mir mit, dass bei mir unbedingt eine Zahnsteinentfernung unter dem Zahnfleischrand durchgeführt werden muss, damit keine Parodontose entsteht.
Die Kosten in Höhe von 75 € muss ich selbst übernehmen, da diese Behandlung laut den Richtlinien als Prophylaxe und kosmetische Behandlung gewertet wird (da hier auch Zahnbeläge entfernt werden) - wenn ich dies jedoch nicht durchführen lassen würde, weil ich es mir z.B. finanziell nicht leisten kann, dann riskiere ich eine Parodontose und die Krankenkasse übernimmt hier eine Behandlung, die ca. 3.000 € kosten wird.
Wären die 75 € nicht kostengünstiger - natürlich bei einer medizinischen Indikation und nicht aus kosmetischen Gründen?
MfG,
Norbert Renardy
P.S. nur einer von vielen Fehlern in der heutigen Zeit
Sehr geehrter Herr Renardy,
unabhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten Altersgruppen fällt die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu Beginn einer zahnärztlichen Behandlung und die Entfernung von Zahnstein (harte Zahnbeläge) in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungen sind von Zahnärzten als Sachleistung (d. h. über die Krankenversichertenkarte) abzurechnen.
Gemäß § 87 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vereinbart die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) durch den Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen.
Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde der Bewertungsausschuss für die vertragszahnärztliche Versorgung verpflichtet, eine Neuordnung der Bewertung aller vertragszahnärztlichen Leistungen entsprechend einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und präventionsorientierten Versorgung vorzunehmen. Der durch die gemeinsame Selbstverwaltung modernisierte Bema ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Danach darf der Vertragszahnarzt eine Zahnsteinentfernung nur noch einmal im Kalenderjahr abrechnen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer schriftlichen Stellungnahme vom 15. Juli 2004 zu dieser Begrenzung mitgeteilt, dass Zahnstein als abgestorbene, verkalkte Plaque (harte Zahnbeläge) nur dort entstehen könne, wo die Plaque durch die tägliche Zahnpflege nicht entfernt wird. Insofern werde die Entstehung von Plaque insbesondere durch eine nicht ausreichende oder unregelmäßige Zahnpflege begünstigt. Dies wirke sich besonders auf parodontal geschädigte Zahnfleischtaschen negativ aus. Es werden in den Zahnfleischtaschen verkalkte Ablagerungen gebildet, die das Entstehen von Parodontalerkrankungen fördern.
Die Kosten für die Entfernung von weichen Zahnbelägen und insbesondere für die professionelle Zahnreinigung fallen demgegenüber in den Bereich der Eigenverantwortung und sind von den Versicherten in voller Höhe selbst zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulla Schmidt