Frage an Ulla Schmidt von M. B. bezüglich Familie
Einige weitere Fragen, betreffend der Situation Alleinerziehender:
1.) Die Abschaffung des Ehegattensplitting wurde bislang von keiner der grossen Parteien ernsthaft diskutiert. Entsprechende Forderungen wurden von der CDU/CSU als "Neiddebatte" abgetan.
Fakt: Jährlich werden 20 Milliarden Euro für die Subventionierung der sog. Hausfrauenehe ausgegeben, wobei 40% der Nutzniesser kinderlos sind.
Gerechtfertigt wird das Ehegattensplitting damit, dass Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet seien. Dies trifft jedoch auch auf ledige Paare, auf Geschiedene und vor allem auch auf Eltern gegenüber ihren Kindern zu.
Die Situation ist derzeit so, dass ich besser fahren würde, wenn ich statt eines Kindes einen Hausmann in meinem Haushalt hätte. Ich wäre komplett befreit von der Lohnsteuer, dem Solidaritätsbeitrag und der Kirchensteuer, würde zudem nach getaner Erwerbsarbeit tatsächlich Feierabend haben und müsste nicht noch den kompletten Haushalt erledigen und mein Kind betreuen.
Wie kann das gerechtfertigt sein?
Sehr geehrte Frau Bruß,
erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Ich finde, dass es eine große Leistung ist, wenn jemand sein Kind allein ohne Partner großzieht. Weitaus mehr als in einer Partnerschaft muss ein(e) Alleinerziehende(r) eigene Wünsche zurückstellen.
Über das Ehegattensplitting wird in der SPD seit vielen Jahren intensiv und sehr ernsthaft diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik hier allerdings klare Grenzen gesetzt: So wäre eine begrenzte Umwandlung zwar möglich, eine komplette Abschaffung, wie Sie sie fordern, jedoch nicht.
Wichtigstes Ziel unserer Familienpolitik ist die Unterstützung junger Menschen in der Phase der Familiengründung. Das gilt in besonderem Maße für Alleinerziehende, für die z.B. ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung von besonderer Bedeutung ist. Die rot-grüne Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass der Ausbau guter- Bildungs- und Betreuungsangebote endlich vorankommt.
Wir haben uns um einen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gekümmert, nachdem Herr Kirchhof in seiner Eigenschaft als Bundesverfassungsrichter den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende für verfassungswidrig erklärt hat. Alleinerziehende können seit 2004 einen neuen Steuerentlastungsbetrag von 1.308 € im Jahr in Anspruch nehmen.
Insgesamt haben wir die materielle Unterstützung von Familien seit 1998 um ein Drittel auf 60 Mrd. Euro erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt