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Frage von Christian M. •

Frage an Ulla Schmidt von Christian M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt!
Laut Sozialgesetzbuch 5 "SGB V §25" steht folgender Absatz drin:

(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.

Nachzulesen hier im Link:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05x025.htm

Warum werden hier die Männer eindeutig gesetzlich bei der Gesundheitsvorsorge benachteiligt bzw. diskriminiert, obwohl überwiegend Männer z.B. mit 30 Jahren an Hautkrebs sterben?

Warum wurde ein umfangreicher Gesundheitsbericht nur für Frauen erstellt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Martens,

die Einstiegsaltersgrenzen für Krebsfrüherkennungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Krebsarten und auch den betroffenen Geschlechtern zu sehen. So liegt beispielsweise das mittlere Erkrankungsalter für Prostatakrebs bei 71 Jahren, somit 5 Jahre höher als für Krebs insgesamt. Erste Erkrankungen treten kaum vor dem 50. Lebensjahr auf. Insofern liegt auch das Einstiegsalter zur Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung bei Männern bei 45 Jahren. Hingegen wird bei Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren die Diagnose "Gebärmutterhalskrebs" deutlich häufiger gestellt als bei Frauen über 65 Jahren. Dieser Tatsache wird durch das Einstiegsalter von 20 Jahren zur Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs Rechnung getragen. Hinsichtlich der Früherkennung auf Darmkrebs gibt es eine einheitliche Regelung für Frauen und Männer.

Was die von Ihnen erwähnte Früherkennung von Hautkrebs betrifft, ist aufgrund der Ergebnisse einer Ende 2004 abgeschlossenen Studie aus Schleswig-Holstein damit zu rechnen, dass in 2005/2006 nach Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss das Krebsfrüherkennungsprogramm um ein umfassenderes, das mittlere Erkrankungsalter berücksichtigendes Hautkrebs- Screening erweitert werden wird.

Zu Ihrer Frage, warum ein umfangreicher Gesundheitsbericht nur für Frauen erstellt wurde, ist anzumerken, dass der Frauengesundheitsbericht aus dem Jahre 2001 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben und veröffentlicht wurde. Hintergrund war zum einen die Feststellung, dass die Gesundheitsprobleme und Ressourcen von Frauen bis dahin nur unzureichend untersucht worden waren, zum anderen hatte das Regionalbüro Europa der WHO in der Wiener Erklärung "Women´s Health counts" von 1994 erstmals Grundsätze zur Weiterentwicklung der weiblichen Gesundheit in der europäischen Region der WHO formuliert und alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, nationale Frauengesundheitsberichte zu erstellen. Beiden Aspekten trug das BMFSFJ Rechnung als es 1996 den Frauengesundheitsbericht in Auftrag gab.

Frauen und Männer haben nicht nur geschlechtsgegebene unterschiedliche Erkrankungen, wie z.B. der Gebärmutterhalskrebs bei Frauen und das Prostatakarzinom bei Männern, sondern sie zeigen auch, bei grundsätzlich gleicher Erkrankung, wie z.B. dem Herzinfarkt, unterschiedliche Ausprägungen, Erscheinungsformen und Verläufe. Daher vertrete ich hinsichtlich der Gesundheitsberichterstattung die Auffassung, dass nicht nach Geschlechtern getrennte Berichte, sondern die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten sinnvoll sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ulla Schmidt