Frage an Ulla Schmidt von Alfred D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Fr. Schmidt,
als Selbstständiger bin ich freiwillig bei der AOK-Bayern versichert. Bisher hatte ich dort einen Krankengeld-Wahltarif- neu nach einer Gesetzesänderung ab dem 01.01.09 - bei dem ich ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld erhielt. Nun teilt mir die AOK mit, dass der Gesetzgeber wieder eine Gesetzesänderung vorgenommen hat und der Krankengeld-Wahltarif wieder abgeschafft werden muss und ich erst ab dem 43. Tag einen Anspruch auf eine Krankengeld haben kann.
Dazu meine Fragen:
1. Warum wird die Möglichkeit für Selbständige, sich angemessen gegen einen krankheitsbedingten Einkommensausfall abzusichern, so verschlechtert?
2. Warum werden die gesetzlichen Vorschriften dazu alle paar Monate geändert?
Schöne Grüße
Alfred Damm