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Frage von Ullrich K. •

Frage an Ulla Schmidt von Ullrich K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich wende mich mit 2 Fragen an Sie als Bundestagsabgeordnete:

1. Weshalb sind in Deutschland so viele unterschiedliche Krankenkassen zugelassen?

2. Weshalb werden altbewährte Arzneimittel nicht mehr zur Anwendung gebracht, wie zum Beispiel Strophanthin?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ullrich Krone

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Sehr geehrter Herr Krone,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Anzahl der Krankenkassen ist historisch bedingt. Bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts entstanden rund 1.800 unterschiedliche Krankenkassen. Seit dem Jahre 1996 dürfen Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Seitdem hat sich diese Zahl drastisch verringert. Aktuell gibt es in Deutschland 186 zugelassene gesetzliche Krankenkassen. Unter dem seit dem 1. Januar 2009 geltenden Gesundheitsfonds wird sich der Trend zu Fusionen sicherlich noch weiter verstärken. Der Wettbewerb hat sich verstärkt, da die Kassen nun nicht mehr nach ihrem Beitragssatz beurteilt werden können - der ist für alle gleich - sondern danach, wer seinen Mitgliedern die beste Angebotsqualität machen kann. Die Kassen haben vielfältige Möglichkeiten, die Qualität ihrer Angebote - über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus - zu steigern. Zum Beispiel im Rahmen von Integrierten Versorgungsformen oder mit dem Angebot von Wahltarifen. Aus diesem Grund bin ich auch gegen eine Einheitskasse, denn nur Wettbewerb im Gesundheitswesen bringt mehr Bedarfsgerechtigkeit, eine bessere Qualität, mehr Effizienz, geringere Kosten sowie weniger Bürokratie. Der Wettbewerbsgedanke muss sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens stärker durchsetzen, also auch zwischen den Krankenkassen, aber auch zwischen den Anbietern medizinischer Leistungen und im Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern - Ärzten und Krankenhäusern.

Soweit Sie das Arzneimittel Strophanthin ansprechen, hat eine Recherche in der AMIS-Datenbank und eine Rücksprache mit der zuständigen Abteilungsleiterin im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ergeben, dass Strodival und Strodival MR mit dem Wirkstoff Strophanthin (Ouabain) beide arzneimittelrechtlich zugelassen und somit grundsätzlich verkehrsfähig sind. Sie sind auch in der "Rote Liste", einem "gewerblichen" Arzneimittelverzeichnis für Deutschland, aufgeführt. Falls diese Arzneimittel "nicht mehr zur Anwendung gebracht werden sollten", liegt dies nicht an einer fehlenden Zulassung. Ich würde Ihnen raten, sich bei Ihrem Arzt zu erkundigen, warum er Ihnen diesen Wirkstoff nicht mehr verordnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt