Frage von Olaf K. • 04.08.2009
Frage an Ulla Schmidt von Olaf K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Freiberufler, die freiwillig in der GK versichert sind, müssen nach Erhalt ihren Steuerescheid der KV zur Verfügung stellen. Wenn die Einnahmen höher ausfielen als angenommen, dann sind Nachzahlungen fällig, wenn die Einnahmen gesunken sind (Freiberufler haben in der Regel sehr unrelmäßige Einkommen), dann können die GKV dies erst für die Zukunft berücksichtigen. Zumindest berufen sich die GKV hier auf die Gesetzeslage. Das ist eine Benachteiligung gegenüber angestellten Arbeitnehmern und mit dem Gleicheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.
Warum ist das so? Wann gedenkt der Gesetzgeber diese Ungerechtigkeit abzuschaffen?
Freundliche Grüße
Olaf Kittelmann
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt SPD