Frage an Ulla Schmidt von Dr. Frank V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Ministerin,
da Dienst- oder Firmenwagen in der Regel auch für private Fahrten genutzt werden können, muss der dadurch erzielte geldwerte Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil - also der Nutzen,den man erzielt, weil man sich z.B. kein Auto kaufen oder mieten muss - heißt steuertechnisch auch Nutzungswert. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, diesen Wert zu ermitteln: In der Regel wird die Pauschalmethode genutzt, d.h. 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges werden monatlich als Steuer einbehalten.
Meine Frage: Muss eine Bundesministerin oder ein Bundesminster genau wie der normale Bürger für die private Nutzung des Dienstautos auch Steuern zahlen?
Mit freundliochen Grüßen
F.- Valentin
Sehr geehrter Herr Dr. Valentin,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Auch eine Bundesministerin zahlt - wie jeder andere auch - für die private Nutzung des Dienstwagens Steuern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt