Frage an Ulla Schmidt von Bernhard S. bezüglich Gesundheit
Ein normaler Berufstätiger entrichtet z.B. auf zus. Mieteinnahmen Krankenkassenbeiträge (vgl. jährl. Fragebogen der Kassen) ein Beamter auf zus. Mieteinnahmen nicht. Wie kommt das und wie ist das mit Art. 3 Grundgesetz vereinbar?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen. Bei Pflichtversicherten sind dies das Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) und das Arbeitseinkommen. Bei freiwillig Versicherten ist bei der Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung. Freiwillig Versicherte zahlen dementsprechend zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sowohl bei pflicht- als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Beamte sind in der Regel nicht freiwillig gesetzlich, sondern über die Beihilfe und die private Krankenversicherung (PKV) gegen das Krankheitsrisiko abgesichert. Die Beiträge in der PKV bemessen sich nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern nach dem zu versichernden Risiko, sprich: Alter und Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers.
Für die SPD ist diese Wahlmöglichkeit für bestimmte Gruppen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die ihre Beiträge nach unterschiedlichen Kriterien kalkulieren, unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten problematisch. Die SPD kämpft daher für eine Bürgerversicherung bei Gesundheit und Pflege. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten einen Solidarbeitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und umgekehrt einen Anspruch auf die Solidarität der Gesellschaft haben. Mit der Einführung der Versicherungspflicht für alle und dem Einstieg in die Steuerfinanzierung haben wir wichtige Schritte zu einem solidarischen Gesundheitswesen für alle Bürgerinnen und Bürger getan. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt